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Arbeitszeitregelung in der Ausbildung
KomNet Dialog 1077
Stand: 02.09.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > zulässige Arbeitszeitdauer
Frage:
Ich bin Azubi in einer Fleischerei, bin 19 Jahre alt und wüsste mal gerne ob meine Arbeitszeiten so richtig sind, weil alle in meiner Klasse viel weniger arbeiten müssen! Normale Wochenarbeitszeit: Montag und Dienstag 7- 13 Uhr + 30 min. Pause Mittwoch 7-13:30 + 30 min. Pause Donnerstag/ Freitag 7- 18:30 + 2,5 Std Pause Samstag 6- 13:30 + 30 min. Pause und in der Berufsschulwoche jeden Tag von 8-15:45, Freitags eine Stunde weniger! Müsste ich da nicht eigentlich samstags nach der Berufsschule frei haben? Und ist es richtig, wenn Feiertage sind, dass ich dann montags und dienstags wie z.b. do.+fr. muss???
Antwort:
Bei Ihren Mitschülern ist vermutlich das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Hier gibt es strengere Vorgaben u. a. bzgl. der Arbeits- und Pausenzeiten und der freien Samstage / 5-Tage-Woche. Da Sie aber über 18 Jahre alt sind, muss bei Ihnen nur das Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Danach ergibt sich folgende Beurteilung:
Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden im Halbjahresdurchschnitt als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nicht zu beanstanden.
Die Pausenregelungen sind im Einklang mit § 4 des Arbeitszeitgesetzes:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Die Feiertage dürfen in dem beschriebenen Umfang "rausgearbeitet" werden. Regelungen des Arbeitszeitgesetzes stehen dem nicht entgegen.