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Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche (Montag bis Samstag) Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden an Werktagen nur dann verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen (Ausgleichszeitraum) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Daraus ergibt ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 43223
ist die vom Arbeitszeitgesetz benannte Regelarbeitszeit, hier acht Stunden pro Werktag mal sechs mögliche Werktage = max. 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt, wobei in der Regel im Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche vereinbart wird.Wenn z. B. am Mittwoch bei Arbeitgeber 1 eine Arbeitszeit von sechs Stunden erbracht wird, verbleiben an diesen Mittwoch noch maximal weitere vier Stunden als Arbeitszeit ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden im Halbjahresdurchschnitt als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nicht zu beanstanden.Die Pausenregelungen sind im Einklang mit § 4 des Arbeitszeitgesetzes:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 1077
werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).Die abweichenden Regelungen unter § 7 des Arbeitszeitgesetzes können nur dann vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden, wenn ein entsprechender Tarifvertrag oder eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags vorliegen und die Tätigkeit ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 5872
nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeiten über 10 Stunden sind grundsätzlich - abgesehen von Notfällen und außergewöhnlichen Fällen - nur aufgrund abweichender tarifvertraglicher Regelungen oder mit behördlicher Ausnahme ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 1785
von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, die vorgenannten Höchstarbeitszeiten einzuhalten. Das bedeutet aber auch, dass Arbeitszeiten bis zu 10 Stunden möglich sind, wenn im v.g. Ausgleichszeitraum der Durchschnitt von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird.Da in vielen Branchen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
am letzten Tag des Kalendermonats, z.B. 31.01.) oder 24 Wochen (beginnt an jedem Tag der Woche, nur die Kalenderwoche beginnt am Montag und endet am Sonntag) die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden nicht übersteigt. D.h., Sie können in einer Woche max. im Durchschnitt 48 Stunden (sechs Werktage a acht Stunden) arbeiten. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Beschäftigung an Sonn ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft keine Aussagen über zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeiten. Diese können daher nur indirekt erschlossen werden.Nach dem Arbeitszeitgesetz ist eine 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) zulässig. Dabei darf acht Stunden täglich gearbeitet werden. Grundsätzlich gilt, dass die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden kann, wenn innerhalb ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 583
Tag nicht überschreiten.Nach Arbeitszeitgesetz muss dem Mitarbeiter spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause gewährt werden. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden insgesamt 45 Minuten betragen.Kann der Mitarbeiter aufgrund der langen Fahrzeit seine Arbeit einschließlich Hin- und Rückfahrt nicht innerhalb von 10 Stunden ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16705
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz-ArbZG getroffen:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach §3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Arbeitszeiten über 10 Stunden sind grundsätzlich - abgesehen von Notfällen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeit, die über eine werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgeht, muss der Arbeitgeber aufzeichnen (§§ 3 und 16 ArbZG).Erledigt ein Arbeitnehmer private Dinge im Büro, handelt es sich dabei nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften stehen ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 7767
oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschreiten. Ruhepausen bleiben gemäß § 4 ArbZG bei der Ermittlung der Arbeitszeit unberücksichtigt. Auch muss bei Sonntagsarbeit die Mindestruhezeit von 11 Stunden nach Beendigung der Arbeitszeit eingehalten werden.Der Betriebsrat hat bei der Festsetzung der Lage der Arbeitszeit, der Ruhepausen und der Ruhezeiten an Sonn- unf Feiertagen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
Zusammenfassung:Eine regelmäßige Überschreitung der Arbeitszeit nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist unzulässig. Regelmäßig auftretende Störungen wie Pannen und Dichte des Verkehrs sind in der Tourenplanung zu berücksichtigen.Begründung:Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
am ausländischen Arbeitsort nicht widersprechen. Auf das Merkblatt "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland" weisen wir in diesem Zusammenhang hin.Wir empfehlen zu klären, ob betriebliche bzw. tarifliche Regelungen existieren oder Vereinbarungen im Arbeitsvertrag in Bezug auf- die Entsendung ins Ausland und- Regelungen zur Arbeitszeit , insbesondere zu Fahrtzeiten oder- der Anwendung ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16107
werden, wenn verschiedene Einsatzstellen angefahren werden. In diesem Fall wären die Fahrten zwischen den einzelnen Einsatzstellen als Arbeitszeit zu werten. Die tägliche Arbeitszeit darf insgesamt 10 Stunden nicht überschreiten.Zwischen dem Ende der Arbeitszeit an der letzten Einsatzstelle und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.Eine abschließende Beurteilung ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 5221
im BetrVfG und im ArbZG fallen z.T. auseinander. (s. Urteil des OVG NRW 4 A 1403/08 vom 10.05.2011, Rd.Nr. 37, 43-45, 91)Das ArbZG gilt auch für die Tätigkeit von Betriebsratsmitgliedern fort. Das ergibt sich u.a. aus den Forderungen, dass die Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit durchzuführen ist, s. z.B. § 30 BetrVG (Sitzungstermine) oder § 42 BetrVG (Betriebsversammlungen). Eindeutig ist in § 37 ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 4407
klargestellt. Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden betragen. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Allerdings gibt es Sonderregelungen: a) Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472