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Welche Wochenarbeitszeit ist im Baugewerbe möglich?
KomNet Dialog 583
Stand: 10.06.2024
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > zulässige Arbeitszeitdauer
Frage:
Welche Wochenarbeitszeit ist im Baugewerbe möglich?
Antwort:
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft keine Aussagen über zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeiten. Diese können daher nur indirekt erschlossen werden.
Nach dem Arbeitszeitgesetz ist eine 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) zulässig. Dabei darf acht Stunden täglich gearbeitet werden. Grundsätzlich gilt, dass die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden kann, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Abweichende Regelungen können in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung zugelassen werden. Nach § 15 des Arbeitszeitgesetzes kann die zuständige Aufsichtsbehörde speziell für Bau- und Montagestellen längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen. Dabei ist eine Verlängerung über zehn Stunden hinaus zulässig. Dies gilt nicht nur für Werktage, sondern auch für Sonn- und Feiertage (sofern diese als Arbeitstage zugelassen sind). Eine Grenze, bis zu der die tägliche Arbeitszeit verlängert werden kann, ist nicht vorgeschrieben. Allerdings sollten Arbeitszeiten über zwölf Stunden an einem Tag allenfalls bei erheblicher Arbeitsbereitschaft zugelassen werden. (vgl. Zmarzlik/Anzinger: Kommentar zum Arbeitszeitgesetz).
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.mags.nrw/arbeitszeit-gestalten