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mit biologischen Arbeitsmitteln durchgeführt werden, abgegrenzt sein müssen.Bei den von Ihnen beschriebenen Arbeiten handelt es sich um Arbeiten, die nicht unmittelbar mit der Labortätigkeit im Zusammenhang stehen und ebenso an einem separaten Büroarbeitsplatz durchgeführt werden können. Für diese Tätigkeiten gelten die unter 5.3 Absatz 1 geforderte Abgrenzungen. Demnach sind z. B. Versuchsdokumentationen ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
Nein, es ist nicht zulässig, die mikrobiell verunreinigte Arbeitskleidung zu Hause zu waschen.Die rechtlichen Grundlagen dafür lassen sich aus der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) herleiten.Die beschriebenen Tätigkeiten (U.a. Reinigung) fallen unter den Anwendungsbereich der BioStoffV (s. § 1 Abs.1 BioStoffV i.V.m. § 2 Abs.7 Nr. 2 ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42535
sind von der Privatkleidung getrennt aufzubewahren.(6) Mikrobiell verunreinigte Kleidung darf nicht zu Hause gereinigt werden.(7) Sofern Privatkleidung als Arbeitskleidung getragen wird und die Möglichkeit der mikrobiellen Verunreinigung bei der Arbeit besteht, gelten sinngemäß die Absätze (3), (5) und (6)."Bei Krankenhäusern ist zudem die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 44117
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind dabei die Voraussetzungen für die Bereitstellung von Umkleideräumen geregelt. Für Arbeiten in Laboratorien regelt die TRGS 526 „Laboratorien“ unter Ziffer 4.4 ff. und die TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der unterschiedlichen Risikogruppen die jeweils ...
Stand: 29.01.2024
Dialog: 18541
Der Begriff "unmittelbar" ist ein unbestimmter Rechtbegriff, somit gibt es auch keine allgemeingültige Aussage, welcher Zeitraum hiermit gemeint ist. Unserer Einschätzung nach, müssen die Instrumente erst nach Beendigung aller Tätigkeiten, in Ihrem Beispiel nach Beendigung der OP, in dem Abfallbehältnis gesammelt werden. ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 26635
Bei den beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die geeigneten Maßnahmen sind nach § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.Wenn in den Tierlaboratorien Arbeiten durchgeführt werden, die den Schutzstufen 1 und 2 zugeordnet werden können, sind im Reinigungsraum die entsprechenden ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 13025
Reinigungsarbeiten an/in Gebäuden und Einrichtungen, die mit Taubenkot verunreinigt sind, sind nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der Biostoffverordnung mit Arbeitsstoffen unterschiedlicher Risikogruppen.Im Taubenkot sind viele Infektionserreger enthalten, die u.a. Lungen- oder Darmerkrankungen verursachen können. Die relevanten Arbeitsschutzmaßnahmen zur Beseitigung von Taubenkot können sie der ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 8414
Anforderungen an Umkleideräume sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang zu finden. Konkretisiert werden die Anforderungen zu Sanitärräumen in der ASR A4.1. In Punkt 7.4 Abs. 3 (Ausstattung) ist aufgeführt, dass eine räumliche Trennung der Arbeits-, Schutzkleidung und persönlichen Kleidung vorhanden sein muss (Schwarz-Weiß-Trennung), wenn die Beschäftigten bei ihrer ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 43741
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind die Mindestanforderungen der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (TRBA 500) zu beachten.Die TRBA 500 fordert unabhängig von den Grundanforderungen des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (unter Nummer 4.2 Pausen - und Bereitschaftsräume) u.a.:- Vom Arbe ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 12424
: Schutzmaßnahmen" als Erkenntnisquelle bei der Bewertung von Gefährdungen und beim Festlegen erforderlicher Maßnahmen heranzuziehen. In der TRBA 213 wird unter Punkt 4.4.2 Abs. 7 ausgeführt, dass Abfallbehälter nur mit geschlossenem Deckel der Schüttung zugeführt werden dürfen. Das Öffnen und Schließen des Deckels führt zu einer erhöhten Freisetzung von Bioaerosolen. In Abfallbehälter darf nicht hineingegriffen ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 15399
Zu den Grundpflichten eines Arbeitgebers gehört es, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.In den zum Arbeitsschutzgesetz erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung und Betriebsicherheitsverordnung, sind jeweils konkretisierende Pflichten ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6457
für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu nennen:- B36 "Arbeiten in Krematorien und beim Umgang mit Verstorbenen" Eine allgemeine Pflicht, die Kühlräume regelmäßig zu desinfizieren, besteht nicht. Die erforderlichen Maßnahmen sind jedoch stets auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Dazu gehört auch, für die einzelnen Arbeitsbereiche auf der Grundlage ...
Stand: 25.02.2020
Dialog: 15319
Ihre Frage besteht aus 5 Teilfragen. Der Einfachheit halber sind die Fragen vor den Antworten wiederholt.zu 1.: Welcher Risikogruppe und welcher Schutzstufe sind die sporenbildende Bakterien wie Clostridium difficile und B. subtiles zuzuordnen? Clostridium difficile ist der Risikogruppe 2 zugeordnet, Bacillus subtilis der Risikogruppe 1. Bacillus subtilis ist zudem mit + gekennzeichnet ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 11715
Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) vorzunehmen. Gem. Ziffer 3.2 der TRBA 213 muss die Gefährdungsbeurteilung fachkundig erfolgen. Regelungen zur erforderlichen Fachkunde enthält die TRBA 200 „Anforderungen an die Fachku ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 43565
Nach § 10 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie" der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9 vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 3842
Nadelstichverletzungen durch "verlorene Nadeln" nicht vermeiden.Sinnvoll wären organisatorische Maßnahmen, wie z. B. eine genaue Dokumentation der Anzahl der gesetzten und entfernten Nadeln. Bei "verlorenen Nadeln" müsste das Pflege- und Servicepersonal (Bettwäschewechsel) ggf. mit geeigneten Schutzhandschuhen arbeiten. Da es offensichtlich eine Vielzahl verschiedener Akupunkturnadeln gibt, könnte bei der Auswahl ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 24024
"Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu beachten.Daneben findet in Bezug auf mögliche gefahrstoffrechtliche Belastungen die TRGS 525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung" Anwendung (s. Punkt 2 Abs.1 Ziffer 2). Unter Punkt 5 werden auch Tätigkeiten mit Arzneimitteln mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 24988
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Schutzstufen 1 und 2 sollten bzw. müssen Fußböden leicht zu reinigen und beständig gegenüber den verwendeten Stoffen und Reinigungsmitteln sein.Nach TRGS 526 müssen Fußböden und deren Beläge sowie durchgehende Leitungsdurchführungen wasserdicht sein.Diese Anforderungen sind bei gefliesten Böden auf Grund der porösen Fugen nicht gegeben. Die Bodenbeläge ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6625
für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (als Empfehlung einer Expertenkommission).Im Kern erfolgt zunächst eine Zuordnung und Einteilung der Abfälle (vgl. Abschnitt 2 "Bezeichnung der Abfälle und Einstufung nach ihrer Gefährlichkeit; Hinweise zur Handhabung und Entsorgung" in der LAGA-Mitteilung 18) in Abhängigkeit der vorliegenden Erkrankungen der Personen in Ihrer ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 17579
Wirkungen zu verhindern."Nach Punkt 5.2.1 Absatz 2 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sollen Oberflächen (Arbeitsflächen, Fußböden) leicht zu reinigen und müssen beständig gegen die verwendeten Stoffe und Reinigungsmittel sein.Hierzu zählen zählen auch die Stühle. Diese sind ebenfalls mit einer leicht zu reinigenden ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6607