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Gefährdungsbeurteilung beim Vorliegen sporenbildenden Bakterien wie Clostridium difficile und B. subtiles

KomNet Dialog 11715

Stand: 31.01.2024

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (6.)

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Frage:

Auf zunehmende Risiken durch sporenbildende Bakterien wie Clostridium difficile und B. subtiles wird verstärkt hingewiesen. Problematik: Im Zusammenhang mit Antibiotika-Therapien hoch infektiöse Erreger! Sind hitzeresistenter und wirksame Desinfektionsmittel stehen nur bedingt zur Verfügung. Hohe Übertragungsrisiken durch Ausscheidungen. Übertragungswege durch unzureichende Händehygiene, Flächenhygiene und Instrumentenaufbereitung. Im Rahmen des Arbeitsschutzes und der -sicherheit eine Herausforderung für stationäre und ambulante medizinische Einrichtungen, insbesondere wenn invasive Untersuchungen mit thermolabilem, materialempfindlichen Instrumentarium, wie Endoskopen erfolgt. In den Sachkundekursen möchten wir die Informationen bereitstellen, die vor dem Hintergrund der Biostoff-Verordnung benötigt werden. Es ergeben sich folgende Fragen: Gefährdungsbeurteilung gemäß TRBA 250 1. Welcher Risikogruppe und welcher Schutzstufe sind die sporenbildende Bakterien wie Clostridium difficile und B. subtiles zuzuordnen? 2. Welche besonderen Maßnahmen sind einzuhalten und welche Punkte sind besonders zu beachten? Personal-Schutzmaßnahmen - Schutzkleidung. 3. Welche besondere Maßnahmen sind einzuhalten? Sind zusätzliche Vorschriften zur Schutzkleidung, z.B. FFP Schutzmaske u.ä. zu beachten? 4. Sind bei kontaminierten Abfällen z. B. Einmal-Instrumente oder kontaminierte Schutzkleidung besondere Regeln einzuhalten? 5. Können Sie mir die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen oder können Sie mir einen Quellenhinweis geben?

Antwort:

Ihre Frage besteht aus 5 Teilfragen. Der Einfachheit halber sind die Fragen vor den Antworten wiederholt.


zu 1.: Welcher Risikogruppe und welcher Schutzstufe sind die sporenbildende Bakterien wie Clostridium difficile und B. subtiles zuzuordnen?

Clostridium difficile ist der Risikogruppe 2 zugeordnet, Bacillus subtilis der Risikogruppe 1. Bacillus subtilis ist zudem mit + gekennzeichnet (Erläuterung zu +: Ist in Einzelfällen als Krankheitserreger nachgewiesen oder vermutet, überwiegend bei erheblich abwehr-geminderten Menschen).

Nicht gezielte Tätigkeiten im Gesundheitswesen, wie z. B. Instrumentenreinigung, müssen prinzipiell in der Schutzstufe 2 durchgeführt werden, weil Kontakt zu potentiell infektiösem Material bestehen kann (nicht nur die genannten Erreger). Diese Schutzstufe ist bei biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 auf jeden Fall ausreichend. Ist im Einzelfall eine Arbeitnehmerin/ ein Arbeitnehmer immunsupprimiert (z. B. wegen einer Antibiotika-Behandlung), so sollte er sich an die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt wenden; ggf. können dann individuelle Schutzmaßnahmen notwendig werden.

Aus Patientenschutzgründen können auch weitergehende Maßnahmen im Hinblick auf die Wiederverwendbarkeit von Instrumenten etc. erforderlich sein. Diese fallen jedoch nicht in den Regelungsbereich der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250).


zu 2.: Welche besonderen Maßnahmen sind einzuhalten und welche Punkte sind besonders zu beachten?

Es genügen i. d. R. die in der TRBA 250 beschriebenen Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 2 ab der Nummer 4.2 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2" (Siehe auch Antwort zu 1.).


zu 3.: Welche besondere Maßnahmen sind einzuhalten? Sind zusätzliche Vorschriften zur Schutzkleidung, z. B. FFP Schutzmaske u. ä. zu beachten.

Es genügen i. d. R. die in der TRBA 250 beschriebenen Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 2. Aerosolbildung soll prinzipiell vermieden werden. Gesonderter Atemschutz ist i.d.R. nicht erforderlich. (Siehe auch Antwort zu 1.).


zu 4.: Sind bei kontaminierten Abfällen z. B. Einmal-Instrumente oder kontaminierte Schutzkleidung besondere Regeln einzuhalten?

Nein. Siehe 2.


zu 5.: Können Sie mir die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen oder können Sie mir einen Quellenhinweis geben?

Siehe Hyperlinks oben.