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Wie ist in Bezug auf die Forderung der TRBA 250, scharfe und spitze Instrumente unmittelbar nach Gebrauch in Abfallbehältnissen zu sammeln, das Wort "unmittelbar" zu verstehen?

KomNet Dialog 26635

Stand: 07.03.2024

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (6.)

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Frage:

Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen) schreibt unter 4.2.5 Abs. (6) vor, dass scharfe/spitze medizinische Instrumente "unmittelbar nach Gebrauch durch den Anwender in Abfallbehältnissen zu sammeln" sind. Was ist unter UNMITTLEBAR im Sinne der TRBA bzw. der übergeordneten BioStoffV. zu verstehen. Müssen die Instrumente nach jedem Arbeitsgang oder erst nach Abschluss aller Arbeiten durch ein Instrument der selben Art der Regel entsprechend entsorgt werden? Als Beispiel: Ein Chirurg verrichtet während einer OP in Intervallen Arbeiten, die den Einsatz eines Skalpells erfordern. Ist das Skalpell nun nach jedem einzelnen Gebrauch zu entsorgen oder darf der Operateur das Skalpell in seiner Nähe ablegen und nach einer nicht näher definierten Zeit immer wieder erneut verwenden, bis sämtliche "Skalpell - Arbeiten" abgeschlossen sind?

Antwort:

Der Begriff "unmittelbar" ist ein unbestimmter Rechtbegriff, somit gibt es auch keine allgemeingültige Aussage, welcher Zeitraum hiermit gemeint ist. 


Unserer Einschätzung nach, müssen die Instrumente erst nach Beendigung aller Tätigkeiten, in Ihrem Beispiel nach Beendigung der OP, in dem Abfallbehältnis gesammelt werden.