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Müssen Stühle in Klinik-Laboratorien eine flüssigkeitsdichte, abwaschbare Oberfläche haben?

KomNet Dialog 6607

Stand: 04.03.2024

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (6.)

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Frage:

In unserem Hause gibt es diverse Laboratorien, teils mit teils ohne Tätigkeiten nach Biostoffverordnung. Bei den Laboren mit Tätigkeiten nach BioStoffV ist die Möblierung/Bestuhlung ausreichend mit flüssigkeitsdichter Oberfläche, bei den anderen Laboren gibt es noch Stühle aus Holz. Hier ist die Oberfläche nicht mehr in Ordnung. Ebenfalls gibt es auch noch vereinzelt Stühle mit Stoffbezug. Wie kann ich nun plausibel argumentieren, dass diese Stühle durch solche mit flüssigkeitsdichter, abwaschbarer Oberfläche ersetzt werden sollen?

Antwort:

Grundsätzlich Anforderungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen finden sich in der Biostoffverordnung (BioStoffV). Konkretisiert wird die BioStoffV durch die Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA).


In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" ist unter dem Punkt 2.2 festgelegt, dass unter grundlegenden Maßnahmen Hygienemaßnahmen zu verstehen sind, "die dem Schutz der Beschäftigten vor biologischen Arbeitsstoffen dienen. Hygienemaßnahmen umfassen neben Maßnahmen der persönlichen Körperhygiene bauliche, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zur Verringerung der Belastung der Luft, von Materialien, Produkten oder Oberflächen durch biologische Arbeitsstoffe mit dem Ziel, Infektionen, sensibilisierende und toxische Wirkungen zu verhindern."


Nach Punkt 5.2.1 Absatz 2 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sollen Oberflächen (Arbeitsflächen, Fußböden) leicht zu reinigen und müssen beständig gegen die verwendeten Stoffe und Reinigungsmittel sein.


Hierzu zählen zählen auch die Stühle. Diese sind ebenfalls mit einer leicht zu reinigenden Oberfläche zu versehen, wenn sie kontaminiert werden können.