Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Welche Schutzmaßnahmen müssen MTAs im Labor ergreifen, wenn sie Blut untersuchen, dass von Patienten kommt, die mit Zytostatika behandelt wurden?

KomNet Dialog 24988

Stand: 16.01.2024

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (6.)

Favorit

Frage:

Welche Schutzmaßnahmen müssen MTAs im Labor ergreifen, wenn sie Blut untersuchen, dass von Patienten kommt, die mit Zytostatika (Busulfon) behandelt wurden?

Antwort:

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit den Anforderungen der Biostoffverordnung (BiostoffV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln und umzusetzen. Hinsichtlich der Tätigkeiten mit Biostoffen sind in Laboratorien insbesondere die Anforderungen der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu beachten.


Daneben findet in Bezug auf mögliche gefahrstoffrechtliche Belastungen die TRGS 525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung" Anwendung (s. Punkt 2 Abs.1 Ziffer 2). Unter Punkt 5 werden auch Tätigkeiten mit Arzneimitteln mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften betrachtet. Dort heißt es unter Absatz 5: Exkrete und Sekrete von Patienten unter CMR-Therapien sind nicht als Gefahrstoffe einzustufen. Deswegen sind beim Umgang mit Körperflüssigkeiten und bei der Beseitigung von Erbrochenem die arbeitshygienischen Grundregeln gemäß dem Hygieneplan ausreichend und zu beachten.


Nach der DGUV Information 207-007 "Zytostatika im Gesundheitsdienst" kann man selbst unter der ungünstigsten Annahme, dass ein verabreichtes Zytostatikum im Körper nicht verstoffwechselt wird, allein aufgrund des Verdünnungseffektes des üblicherweise im Blut (Volumen ca. 5 – 7 l) und von anderen Körperkompartimenten aufgenommenen Zytostatikums bei den üblichen Dosierungen davon ausgehen, dass der Massengehalt in Körperflüssigkeiten von Patienten unterhalb von etwa 0,1 % liegt.