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Welche Art von Fußbodenbelag ist für Biologielabore zu empfehlen?

KomNet Dialog 6625

Stand: 04.03.2024

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (6.)

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Frage:

In Kürze steht bei uns eine Sanierung eines Gebäudes an, in denen sich auch Biologielabore befinden. Welche Art von Fußbodenbelag ist zu empfehlen. Bisher bestand der Fussboden aus Fliesen. Sind diese zulässig bei Biologielaboren?

Antwort:

Grundsätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien sind in der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien", für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in der TRGS 526 "Laboratorien" beschrieben.


Für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Schutzstufen 1 und 2 sollten bzw. müssen Fußböden leicht zu reinigen und beständig gegenüber den verwendeten Stoffen und Reinigungsmitteln sein.

Nach TRGS 526 müssen Fußböden und deren Beläge sowie durchgehende Leitungsdurchführungen wasserdicht sein.


Diese Anforderungen sind bei gefliesten Böden auf Grund der porösen Fugen nicht gegeben. Die Bodenbeläge müssen rutschfest sein und es ist außerdem sicherzustellen, dass im gesamten Labor eine Abdichtung von Wand zu Fußboden (seitlich hochgezogene Fußbodenbeläge) bzw. von Mobiliar zu Fußboden gewährleistet ist.