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Gibt es Vorschriften oder Regelwerke zur regelmäßigen Desinfektion von Kühlräumen, in denen Särge bis zur Bestattung zwischengelagert werden?

KomNet Dialog 15319

Stand: 25.02.2020

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (6.)

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Frage:

Gibt es Vorschriften oder Regelwerke zur regelmäßigen Desinfektion von Kühlräumen, in denen Särge nur bis zur Bestattung zwischengelagert werden? Die Särge werden verschlossen in den Kühlräumen aufbewahrt. In welchen Zeitabschnitten müssen diese Kühlräume desinfiziert werden?

Antwort:

Auf den Umgang mit Leichen und die Bestattungsräume sind die grundsätzlichen Anforderungen der Biostoffverordnung - BiostoffV sowie sind die konkretisierenden Anforderungen des entsprechenden Vorschriften und Regelwerkes anzuwenden.


Hier sind insbesondere die

- TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen"

sowie die Unfallverhütungsvorschriften und Broschüren der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu nennen:

- B36 "Arbeiten in Krematorien und beim Umgang mit Verstorbenen" 


Eine allgemeine Pflicht, die Kühlräume regelmäßig zu desinfizieren, besteht nicht. 


Die erforderlichen Maßnahmen sind jedoch stets auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Dazu gehört auch, für die einzelnen Arbeitsbereiche auf der Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung, ggf. einen Desinfektions-, Hygiene- und Hautschutzplan zu erstellen. Näheres dazu ist dem v.g. Vorschriften- und Regelwerk zu entnehmen.


Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und beim Festlegen der Maßnahmen kann sich der Arbeitgeber von der Betriebsärztin/ von dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen zu lassen.