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Gibt es Standards, die über die Qualität oder die Art der Sammlung von Inkontinenzabfällen Auskunft geben?
KomNet Dialog 17579
Stand: 14.12.2016
Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Allgemeine Schutzmaßnahmen (6.)
Frage:
In unserer Altenpflegeeinrichtung werden Inkontinenzabfälle in handelsüblichen Müllsäcken aus Polyethylen gesammelt und entsorgt. Bei den Inkontinenzabfällen kommt es immer wieder zu Situationen, in denen der Beutel reißt mit den gesamten unangenehmen Nebenerscheinungen. Gibt es Standards (BiostoffV o.ä.), die über die Qualität oder die Art der Sammlung von Inkontinenzabfällen Auskunft geben?
Antwort:
Zur Hygiene und Infektionsprävention in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern bestehen eine Reihe von zu beachtenden Regelungen und Hilfestellungen, die bezüglich Ihrer Anfrage als Hilfestellung genutzt werden können: So sind die speziellen Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen mit übertragbaren Krankheitserregern u. a. im Infektionsschutzgesetz und in der Biostoffverordnung -BioStoffV- und den entsprechenden Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe geregelt. Hierbei ist insbesondere auf die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) hinzuweisen.
Weitere Hilfestellungen liefern die LAGA-Mitteilungen (über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes) und die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (als Empfehlung einer Expertenkommission).
Im Kern erfolgt zunächst eine Zuordnung und Einteilung der Abfälle (vgl. Abschnitt 2 "Bezeichnung der Abfälle und Einstufung nach ihrer Gefährlichkeit" in den LAGA-Richtlinien), was auch in Abhängigkeit der Erkrankungen der Personen in Ihrer Altenpflegeeinrichtung geschehen muss und hiernach richten sich dann die Entsorgungsbestimmungen.
Weitere Hilfestellungen liefern die LAGA-Mitteilungen (über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes) und die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (als Empfehlung einer Expertenkommission).
Im Kern erfolgt zunächst eine Zuordnung und Einteilung der Abfälle (vgl. Abschnitt 2 "Bezeichnung der Abfälle und Einstufung nach ihrer Gefährlichkeit" in den LAGA-Richtlinien), was auch in Abhängigkeit der Erkrankungen der Personen in Ihrer Altenpflegeeinrichtung geschehen muss und hiernach richten sich dann die Entsorgungsbestimmungen.