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Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
Arbeitsverfahren, -geräte und -materialien werden auf dem Sachkundelehrgang vermittelt, ebenso die sonstigen Voraussetzungen und Vorbereitungsarbeiten.Eine Zulassung durch die zuständige Behörde benötigen Sie für den Umgang mit schwach gebundenem Asbest, nicht für Asbestzement. Sachkundige im Unternehmen sind für den Umgang mit Asbestzement mindestens einer, für den Umgang mit schwach gebundenem Asbest ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Arbeitsschutzregelungen beim Umgang mit Asbest bzw. mit asbesthaltigen Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV und in den dazu veröffentlichten technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten getroffen. Die beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
vorgestellt wurde, aber noch nicht in Kraft ist.) Die TRGS 519 regelt die Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Alle Arbeiten mit oder an asbesthaltigen Produkten, die nicht in eine der aufgeführten Kategorien fallen, sind verboten. Wie angemerkt, liegt im geschilderten Fall keine Sanierung vor.Folgende Definitionen kennt die TRGS 519:Abbruch bedeutet die vollständige Entfernung ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
und Arbeitsmedizin - BAuA ).Beim Betreiben eines Tageslichtprojektors mit asbesthaltigen Bauteilen greifen formalrechtlich die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung nicht, da kein Umgang mit asbesthaltigen Erzeugnissen stattfindet.Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert aber unter Ziffer 3.6 des Anhangs i.V.m. der ASR A3.6 "Lüftung", dass in Arbeitsräumen die Luftqualität im Wesentlichen ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
Bei dem Verpacken und dem Bereitstellen zur Entsorgung von Asbestzementplatten handelt es sich um Tätigkeiten mit Asbestprodukten. Daher muss eine entsprechende Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei nicht, ob es sich um beschädigte oder unbeschädigte Asbestprodukte handelt, sondern bestenfalls, ob es um fest bzw. schwachgebundenes Asbest geht ...
Stand: 26.07.2016
Dialog: 27116
Asbestsachkunde (Asbestschein) die Firma benötigt, hängt davon ab, welche Tätigkeiten sie ausführen will.Belaufen sich die Tätigkeiten auf Arbeiten an festgebundenem Asbest (Asbestzementprodukte) dann reicht die Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". Sollen jedoch Arbeiten an schwach gebundenem Asbest ausgeführt werden, sind mindestens zwei Sachkundige ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
und TätigkeitenNummer 2Partikelförmige GefahrstoffeNummer 2.4Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest"2.4.2 Anzeige an die Behörde(3) Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. Bei den Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass mindestens ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
unterwiesen sein und es ist jedem Beschäftigten die persönliche Schutzausrüstung in Form von Einweganzug und Atemschutzmaske zur Verfügung zu stellen. Die Art und Ausführung der Schutzausrüstung ist entsprechend den speziellen Einsatzbedingungen auszuwählen. Des Weiteren müssen Beschäftigte, die Tätigkeiten an Asbest ausüben sollen, an einer Pflichtvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
bis 2.3. Ggf. trifft auch die Nr. 2.4 (Nebenarbeiten) zu.Die in der Fragestellung genannten Asbestplatten zur Verkleidung eines Holzzauns bestehen i. d. R. aus Asbestzement. Die in der TRGS 519 Nr. 2.3 und Nr. 2.11 erwähnte Asbest-Richtlinie trifft mit ihren Sanierungsverfahren nur auf schwach gebundenen Asbest zu. Selbst dann, wenn die Asbestplatten schwach gebunden wären, träfe hier eine andere ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
- und Verwendungsverbot für bestimmte Stoffe, die in Anhang IV der GefStoffV genannt sind. Hierzu zählt auch Asbest. Gemäß § 3 des Chemikaliengesetzes sind unter dem Begriff „Verwendung“ die Tätigkeiten „Gebrauch, Verbrauch, Lagern, Aufbewahren, Be- und Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Entfernen, Vernichten und der innerbetriebliche Transport“ zusammengefasst.Sind also die asbesthaltigen Produkte z.B ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Für ein Asbestzementdach gibt es kein Sanierungsgebot. Ist das Dach unbeschädigt und werden keine Arbeiten oder sonstige Veränderungen (dazu zählen auch Auf- und Anbringen von Trägern etc.) daran vorgenommen, muss das Asbest nicht saniert werden.Die Asbestrichtlinie gilt für schwach gebundene Asbestprodukte und findet ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43219
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. ( Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung). Demnach muss die andere Firma personelle und sicherheitstechnische ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 44017
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.In der LV 45 "Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung" wird die Frage I 1.1 "Was gilt bei Tätigwerden von Privatpersonen bei einer ASI-Maßnahme mit Asbest?" folgendermaßen beantwortet:"Privatpersonen: § 16 und Anhang II Nr. 1 Allerdings gelten auch für Privatpersonen bei ASI-Arbeiten mit Asbest Anforderungen zum Schutze Dritter ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.Damit festgestellt werden kann, ob Asbest vorliegt, hat der Veranlasser gemäß § 5a Abs. 2 GefStoffV vor Beginn der Tätigkeiten an Objekten mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 das Datum des Baubeginns des Objekts oder das Baujahr des Objekts, sofern das genaue Datum des Baubeginns nicht bekannt ist, an das ausführende Unternehmen ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
. Es ist jedoch streng zu prüfen, ob nicht die Nutzungsdauer des Bodens abgelaufen ist, d.h. starke Abnutzung, Zerbröselung der Platten, Löcher, Faserfreisetzung (Liegestaubbeprobung), s.a. Leitsatz zur Instandhaltung. Die Überdeckung/Überbauung darf nur so erfolgen, dass gewährleistet ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt stattfindende Arbeiten Hinweis auf das Vorhandensein von Asbest erhalten (Intention ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
können.(2) Damit festgestellt werden kann, ob Asbest vorliegt, hat der Veranlasser vor Beginn der Tätigkeiten an Objekten mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 das Datum des Baubeginns des Objekts oder das Baujahr des Objekts, sofern das genaue Datum des Baubeginns nicht bekannt ist, an das ausführende Unternehmen schriftlich oder elektronisch zu übermitteln. Bei Objekten mit Baujahr vor 1993 oder nach 1996 ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 44079
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die Leitlinie zur Gefahrstoffverordnung LV45 des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik beinhaltet sog. Leitsätze zu den Beschränkungen der GefStoffV bezüglich Asbest. Unter I4.4 wird das Verbot der Überdeckung konkretisiert, welches sich laut GefStoffV nur auf Asbestzementprodukte bezieht. Dort ist u.a ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
gebundenen Asbest vorhanden sein, die Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan und die Betriebsanweisung vorliegen, die Arbeit angezeigt werden, in der Anzeige die Entsorgung noch vor Beginn der Arbeit nachgewiesen werden.Es kommt ferner darauf an, ob durch ungehinderte Faserfreisetzung Gefahr im Verzug ist, insbesondere dann, wenn die Bruchteile frei herumliegen und sie möglicher Weise berührt werden. Dann ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340