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Können gemäß der TRGS 519 in einem Unternehmen auch mehrere sachkundige verantwortliche Personen in unterschiedlichen Fachbereichen des Unternehmens benannt werden?
KomNet Dialog 44183
Stand: 03.09.2025
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Verwendungsverbote > Asbest
Frage:
Können gemäß TRGS 519 in einem Unternehmen auch mehrere sachkundige verantwortliche Personen in unterschiedlichen Fachbereichen des Unternehmens benannt werden? Oder kann es nur eine verantwortliche Person geben?
Antwort:
Die Anzahl der verantwortlichen Sachkundigen ist im Regelwerk nicht festgelegt, außer dass mindestens eine sachkundige Person verantwortlich (weisungsbefugt, schriftlich benannt) sein muss.
Ab dem 05.12.2027 muss jedoch bei jeder Asbesttätigkeit eine weisungsbefugte sachkundige Person während der Tätigkeit ständig vor Ort sein (§ 11a Absatz 5 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV). Alle weiteren Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Asbest ausführen, müssen ab diesem Zeitpunkt über eine Fachkunde nach Anhang I Nummer 3.6 GefStoffV verfügen.