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nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.In der LV 45 "Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung" wird die Frage I 1.1 "Was gilt bei Tätigwerden von Privatpersonen bei einer ASI-Maßnahme mit Asbest?" folgendermaßen beantwortet:"Privatpersonen: § 16 und Anhang II Nr. 1 Allerdings gelten auch für Privatpersonen bei ASI-Arbeiten mit Asbest Anforderungen zum Schutze Dritter ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Eine Vorgehensweise bei Bohrarbeiten an asbesthaltigen Fußböden bzw. ein geprüftes Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 der TRGS 519 wird in der "BT 23 - Bohren von Fußböden mit asbesthaltigem Estrich unter Verwendung einer speziellen Absaugvorrichtung" beschrieben. ...
Stand: 24.04.2012
Dialog: 16074
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Nach der TRGS 519 handelt es sich bei der Entfernung der AZ-Rohre um eine Abbrucharbeit. Da in der Praxis während des Ausbaus von AZ-Rohren ausnahmslos immer mit Bruch gerechnet werden muss, ist bei diesen Arbeiten gemäß Nr. 16.3 (6) TRGS 519 entsprechend Nr. 14 – 14.3 TRGS 519 eine Abschottung zu erstellen ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Asbest bzw. asbesthaltige Erzeugnisse sind gefahrstoffrechtlich als krebserzeugend eingestuft, wobei eine mögliche Gesundheitsgefährdung von der Art und der chemischen Zusammensetzung des Staubes, der Höhe und der Dauer der Staubbelastung abhängt (siehe dazu auch Arbeiten mit Gefahrstoffen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
Sanierungsmethode als „Entfernen“ durch das vorherige Abschrauben nicht zu. Auch eine Arbeit geringer Exposition nach DGUV Information 201-012 liegt hier nicht vor.Asbest löst sich unter mechanischer Beeinträchtigung (schrauben, aber auch verwittern) in Fasern auf, die so klein werden können, dass sie alveolengängig sind und Asbestose, Bronchial- und Lungenkrebs sowie ein Asbest-Mesotheliom hervorrufen. Z. Zt ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten. Sie dienen -sofern die gesetzlichen Regelungen, insbesondere der TRGS 519, eingehalten werden- dazu, Asbest gefahr- und schadlos für Menschen und Umwelt der Verwendung zu entziehen und sicher zu entsorgen.ASI-Arbeiten ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 44079
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Grundsätzlich dürfen ASI-Arbeiten (Abbruch,- Sanierungs,- und Instandhaltungsarbeiten) ausschließlich von Firmen durchgeführt werden, die personell und sicherheitstechnisch für solche Tätigkeiten ausgestattet sind.Personell ist eine Firma ausgestattet, wenn sie mindestens eine sachkundige Person beschäftigt. Welche ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Die freiwerdende Faserkonzentration bei ASI-Arbeiten an Asbestprodukten jeglicher Art ist keinesfalls einschätzbar. Die Planung betrifft ausschließlich den Arbeitsplan und die Schutzmaßnahmen, beschrieben in der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung in Zusammenhang mit der Unterweisung - siehe TRGS 519 Anlagen 1.4 ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Für Rückbau, Entkernung oder Abbruch von asbesthaltigen Bauten und Bauteilen gilt die Gefahrstoffverordnung - GefStoff und konkretisierend die Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/).Arbeiten an Asbest und asbesthaltigen Produkten ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
vorgestellt wurde, aber noch nicht in Kraft ist.) Die TRGS 519 regelt die Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Alle Arbeiten mit oder an asbesthaltigen Produkten, die nicht in eine der aufgeführten Kategorien fallen, sind verboten. Wie angemerkt, liegt im geschilderten Fall keine Sanierung vor.Folgende Definitionen kennt die TRGS 519:Abbruch bedeutet die vollständige Entfernung ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Zur Probennahme genügt es, wenn ein damit Beschäftigter vorsorgeuntersucht und von einem während der Arbeiten ständig anwesenden Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 4C unterwiesen ist, sowie über Personenschutzausrüstung verfügt: Halbmaske, P2/P3-Filter, Einweganzug Kat. III Typ 3-5. Probennahmen ohne weitere Faserfreisetzung ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 22340
wie Eternitplatten zu beachtenden Schutzmaßnahmen sind von den jeweiligen Rahmenbedingungen bei der Arbeit abhängig. Von hier aus können daher nur einige allgemein geltende Hinweise gegeben werden. Grundsätzlich muss jeder beabsichtigte Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen unverzüglich, spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten der zuständigen Behörde (in NRW den regional zuständigen Bezirksregierungen ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
und TätigkeitenNummer 2Partikelförmige GefahrstoffeNummer 2.4Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest"2.4.2 Anzeige an die Behörde(3) Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. Bei den Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass mindestens ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
mit Asbest aus, beschreibt aber auch die Möglichkeit, von den sehr strengen Regelungen beim Umgang mit Asbest in genau definiertem Rahmen (Erleichterungen der zu treffenden Schutzmaßnahmen) abzuweichen.Die TRGS sieht zum Beispiel Ausnahmen vor, wenn es sich bei den Arbeiten um Arbeiten mit geringer Exposition handelt (Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz < 10.000 Fasern/m³). Diese Faserkonzentrationen ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
sein. Dem Einschlagen und Ziehen von Nägeln in/aus Überflächen mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern wird dort ein niedriges Risiko zugeordnet. Das Einbringen von Nägeln mit einem Schussgerät würde mit Sicherheit mehr Fasern freisetzen, als es mit einem Hammer der Fall wäre. Auch wenn davon auszugehen ist, dass das Risiko ebenfalls als "gering" einzuschätzen ist, gilt das Minimierungsgebot ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
unter 10.000 F/m³ ermittelt, dann können die Arbeiten unter verminderten Schutzmaßnahmen durchgeführt werden (s. Nr. 2.8 TRGS 519).Die Ausgleichsmasse, die auf dem asbesthaltigen Kleber aufgespachtelt wurde, lässt sich nicht von diesem trennen und ist somit auch als asbesthaltig anzusehen. BT 17 oder BT 33 Verfahren können auch hier nur zur Anwendung kommen, wenn diese 1:1 umgesetzt werden können. Da BT 17 ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Im Rahmen der Informationsermittlung des Arbeitgebers kommt dem Veranlasser der Baumaßnahme eine besondere Mitwirkungs- und Informationspflicht zu. Dieser hat u. a. gem. § 5a Abs. 1 GefStoffV dem ausführenden Unternehmen alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Für ein Asbestzementdach gibt es kein Sanierungsgebot. Ist das Dach unbeschädigt und werden keine Arbeiten oder sonstige Veränderungen (dazu zählen auch Auf- und Anbringen von Trägern etc.) daran vorgenommen, muss das Asbest nicht saniert werden.Die Asbestrichtlinie gilt für schwach gebundene Asbestprodukte und findet ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43219