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Wie kann ich bei Asbestarbeiten im Vorfeld die zu erwartenden Faserkonzentrationen festlegen?

KomNet Dialog 21193

Stand: 27.05.2016

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Verwendungsverbote > Asbest

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Frage:

In der neuen TRGS 519 werden neue Konzentrationen und Grenzen angegeben. Bei Tätigkeiten mit geringer Exposition <10.000 F/m³ und Arbeiten geringen Umfangs < 100.000 F/m³ + 2 AK + max. 4 H Wie muss ich diese Angaben verstehen? Mir ist klar, dass ich bei der Sanierung diese Grenzen nicht überschreiten darf, aber wie lege ich schon in der Planung fest, dass ich innerhalb dieser Grenzen bin? Beispiel: Ich habe Florflexplatten verlegt, muss während der Gefährdungsbeurteilung nach Anlage 1.4 der TRGS 519 festlegen, welche Arbeitsmenge vorhanden ist, um die Schutzmaßnahmen zu treffen. Woher weiß ich, welche Konzentrationen zu erwarten sind, um die genauen Maßnahmen treffen zu können?

Antwort:

Die freiwerdende Faserkonzentration bei ASI-Arbeiten an Asbestprodukten jeglicher Art ist keinesfalls einschätzbar. Die Planung betrifft ausschließlich den Arbeitsplan und die Schutzmaßnahmen, beschrieben in der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung in Zusammenhang mit der Unterweisung - siehe TRGS 519 Anlagen 1.4 und 1.6/1.7. Da die Asbestfasern sich längs immer weiter aufspalten und deshalb nicht nur immer feiner, sondern auch immer mehr werden, ist auch eine Messung immer nur als Momentaufnahme unter den dabei gegebenen Bedingungen zu betrachten.

Sie benötigen für die Durchführung von (auch kleinsten) Asbestarbeiten immer eine Anzeige, der die o. g. Unterlagen beizulegen sind, sowie immer die persönlichen Schutzmaßnahmen: Personenschutzausrüstung (die sich nach der erwarteten Faserzahl richtet), Vorsorgeuntersuchung nach G 1.2 und G 26 sowie die Sachkunde bzw. die Unterweisung. Ein Sachkundiger muss die Aufsicht führen können, d. h. während der Arbeiten anwesend sein. Das ist unabhängig von der erreichten Faserzahl. Bei dieser geht es „nur“ noch um den richtigen Atemschutz.

Für die Arbeiten mit geringer Exposition, d.h. unter 10.000 Fasern/m³ Luft, gibt es geeignete Arbeitsverfahren des IFA (Institut für Arbeitsschutz) der DGUV www.dguv.de, die in der DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664) beschrieben und buchstabengetreu einzuhalten sind, wenn man sichergehen will, die genannte Faserzahl nicht zu überschreiten. Für Floorflexplatten gibt es mehrere Verfahren, z.B. BT 12, BT 17, BT 33. Eine Zulassung durch die zuständige Behörde ist für diese Arbeiten nicht erforderlich, diese ist sehr wohl erforderlich für Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten.

Die Formulierungen in der TRGS 519 Nr. 2.8 und 2.9 lassen für die Zukunft andere Verfahren und niedrigere Grenzwerte erwarten.

In der Praxis ist die Faserkonzentration nicht feststellbar. Es ist davon auszugehen, dass Fasern sehr große Mengen (> 1 Mio. Fasern/m³ Luft) erreichen und auch diese Zahl mehrfach überschritten werden kann, und sei es nur kurzzeitig. Deshalb ist selbst eine 10-Minuten-Arbeit, bei der die 100.000 Fasern/m³ Luft überschritten werden können, keine Arbeit geringen Umfangs mehr. Da die Faserzahl/m³ Luft ohne zeitaufwändige Messung nicht nachweisbar ist, ist bei allen Asbestarbeiten von der Überschreitung der z. Zt. gültigen Untergrenze von 10.000 Fasern/m³ Luft auszugehen. Damit ist immer der o. g. Ablauf zu beachten.