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Wiederverwendung ausgebauter Asbestprodukte ist verboten nach Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2010 Anhang II Nr. 1 (Abs. 1 – letzter Satz) und Abs. 2. Das gilt auch für private Haushalte; siehe Abs. 4.Hintergrund:Asbest wurde eingesetzt in schwach gebundenen Produkten und in Asbestzement (TRGS 519 Nr. 2.11 und 2.12). Die Begriffe Abbruch, Sanierung und Instandhaltung sind definiert in der TRGS 519 Nr. 2.1 ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42814
unterscheidet:- Asbestzement als stark gebundenem Asbest = Gewicht über 1.400 kg/cbm bei 15% Asbestanteil- alle anderen Asbestprodukte, die als schwach gebunden gelten und Asbestanteile bis 100% aufweisenFür beide Asbestverwendungen gibt es umfangreiche Arbeiten und solche geringen Umfangs sowie Arbeiten geringer Exposition.Die Sachkundenachweise sind entsprechend gestaffelt:- TRGS 519 Anlage 4a gilt für alle ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffen. Daher ist Asbest mit einem grundsätzlichen Expositionsverbot belegt.Ausgenommen hiervon sind die so genannten ASI-Arbeiten.Die in der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- genannten Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 519 zusammengefasst und konkretisiert worden.Grundsätzlich geht die TRGS 519 von Spitzenbelastungen beim Umgang mi ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.In der LV 45 "Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung" wird die Frage I 1.1 "Was gilt bei Tätigwerden von Privatpersonen bei einer ASI-Maßnahme mit Asbest?" folgendermaßen beantwortet:"Privatpersonen: § 16 und Anhang II Nr. 1 Allerdings gelten auch für Privatpersonen bei ASI-Arbeiten mit Asbest Anforderungen zum Schutze Dritter ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
des Verbotes in der Gefahrstoffverordnung zugeschrieben. Dieser weiten Auslegung der potentiell betroffenen asbesthaltigen Bauteile soll im Wesentlichen gefolgt werden."Der von Ihnen geschilderte Praxisfall fällt unter die weite Auslegung begründet auf dem Morinolfugen-Urteil. Des Weiteren ist das sog. Ende der Nutzungsdauer nach Anhang XVII der EU-REACH-Verordnung zu berücksichtigen. Soll eine asbesthaltige ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
vorhanden sein muss. Diese liegt dann vor, wenn die Atemluft im Wesentlichen der Außenluftqualität, also ohne Faserbelastung, entspricht.Hinweis: Reparaturen an den Gerätschaften dürfen nur unter Beachtung der Vorschriften des Anhangs III Nr. 2: Partikelförmige Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung und der technischen Regel für Gefahrstoffe "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.In der LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung des LASI ist hierzu unter I 4.4 (Ergänzung 2018) Anhang II Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV "Bei welchen Tätigkeiten ist das Verbot der Überdeckung einschlägig?" folgendes nachzulesen:"...Asbesthaltige Fußbodenplatten unterliegen nicht dem ausdrücklichen Überdeckungsverbot ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
) vom Arbeitgeber mitgeteilt werden (Anhang II Nr. 1 der GefstoffV). Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten durchführt oder asbesthaltige Abfälle entsorgt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen verfügen. Demnach ist auch die Entfernung von asbesthaltigen Eternit-Verkleidungen ausschließlich durch sachkundige Personen durchzuführen. Dabei ist darauf ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
(auch Flexplatten genannt), sondern um PVC-Boden. Somit kann das BT 11-Verfahren nicht als emissionsarmes Verfahren eingesetzt werden. In Anlehnung an dieses Verfahren kann jedoch für die Baumaßnahme eine kleine Probesanierung mit Schutzmaßnahmen (unter TRGS 519 Nr. 16.3 beschrieben) durchgeführt werden, bei welcher Messungen nach Nr. 4.3 TRGS 519 durchgeführt werden. Wird eine Asbestfaserkonzentration ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Nach der TRGS 519 handelt es sich bei der Entfernung der AZ-Rohre um eine Abbrucharbeit. Da in der Praxis während des Ausbaus von AZ-Rohren ausnahmslos immer mit Bruch gerechnet werden muss, ist bei diesen Arbeiten gemäß Nr. 16.3 (6) TRGS 519 entsprechend Nr. 14 – 14.3 TRGS 519 eine Abschottung zu erstellen ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Eine Vorgehensweise bei Bohrarbeiten an asbesthaltigen Fußböden bzw. ein geprüftes Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 der TRGS 519 wird in der "BT 23 - Bohren von Fußböden mit asbesthaltigem Estrich unter Verwendung einer speziellen Absaugvorrichtung" beschrieben. ...
Stand: 24.04.2012
Dialog: 16074
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
Vorsorge (ArbMedVV) teilgenommen haben.Tätigkeiten an Asbest sind grundsätzlich der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, im Sinne der Nr. 3.2 der TRGS 519, unternehmensbezogen oder objektbezogen, anzuzeigen. ...
Stand: 16.10.2020
Dialog: 43309
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. ( Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 Gefahrstoffverordnung). Demnach muss die andere Firma personelle und sicherheitstechnische ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 44017
in der Vergangenheit legal aufgebrachte Beschichtung zu erneuern.Bei dem Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anhang 4C handelt es sich um einen integrierten Lehrgang, der die Inhalte der Lehrgänge A und B kombiniert. Zusätzlich zu den 14 Lehreinheiten werden mindestens 3 weitere Lerneinheiten vorgeschrieben, die sich mit spezifischen sicherheitstechnischen Maßnahmen beschäftigen und Arbeitsweisen mit ergänzenden ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
durch die zuständige Behörde ist für diese Arbeiten nicht erforderlich, diese ist sehr wohl erforderlich für Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten.Die Formulierungen in der TRGS 519 Nr. 2.8 und 2.9 lassen für die Zukunft andere Verfahren und niedrigere Grenzwerte erwarten.In der Praxis ist die Faserkonzentration nicht feststellbar. Es ist davon auszugehen, dass Fasern sehr große Mengen (> 1 ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
und Arbeitsmedizin - BAuA ).Beim Betreiben eines Tageslichtprojektors mit asbesthaltigen Bauteilen greifen formalrechtlich die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung nicht, da kein Umgang mit asbesthaltigen Erzeugnissen stattfindet.Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert aber unter Ziffer 3.6 des Anhangs i.V.m. der ASR A3.6 "Lüftung", dass in Arbeitsräumen die Luftqualität im Wesentlichen ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780