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Wie ist bei Arbeiten an asbesthaltigen Fußböden vorzugehen, z.B. bei Bohrarbeiten zur Befestigung von Regalen?

KomNet Dialog 16074

Stand: 24.04.2012

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Verwendungsverbote > Asbest

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Frage:

Wie ist bei Arbeiten an asbesthaltigen Fußböden vorzugehen, z.B. bei Bohrarbeiten zur Befestigung von Regalen?

Antwort:

Hinweis:

Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben.

Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.

Dieser Dialog wurde noch nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.


Eine Vorgehensweise bei Bohrarbeiten an asbesthaltigen Fußböden bzw. ein geprüftes Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 der TRGS 519 wird in der "BT 23 - Bohren von Fußböden mit asbesthaltigem Estrich unter Verwendung einer speziellen Absaugvorrichtung" beschrieben.