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an Asbestprodukten in Nr. 16. Bitte beachten Sie, dass in der TRGS 519 genannte Regelungen teilweise durch die schärferen Vorgaben der (neueren) GefStoffV 2010 aufgehoben bzw. neu geregelt sind. Z. B. sind das Abwaschen und Beschichten von Außenwandflächen nach TRGS 519 Nr. 16.2 (1) und (6) sowie das Wiederanbringen (3) gemäß der GefStoffV 2010 Anhang II Nr. 1 (1) und (2) verboten. Die Zaunverkleidung ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
, sei es durch Regelungen zum „Schutz der Sicherheit und Ordnung“, Baurecht oder auch Immissionsschutzrecht. Beim Vollzug dieser Regelungen werden die technischen Standards des Gefahrstoffrechts in vielen Fällen angewendet."Unter dem § 16 "Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Folgendes nachzulesen:"(1) Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen ...
Stand: 26.07.2021
Dialog: 22837
Die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Stand 02.12.2024 hat folgende neue Regelung aufgenommen:"§ 5a Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen(1) Derjenige, der Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst (Veranlasser), hat vor Beginn der Tätigkeiten dem ausführenden Unternehmen alle ihm vorliegenden ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 44079
mit Asbest aus, beschreibt aber auch die Möglichkeit, von den sehr strengen Regelungen beim Umgang mit Asbest in genau definiertem Rahmen (Erleichterungen der zu treffenden Schutzmaßnahmen) abzuweichen.Die TRGS sieht zum Beispiel Ausnahmen vor, wenn es sich bei den Arbeiten um Arbeiten mit geringer Exposition handelt (Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz < 10.000 Fasern/m³). Diese Faserkonzentrationen ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 24433
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Anhang II Absatz 1 der GefStoffV definiert die ASI-Arbeiten und nennt die Ausnahmen sowie die Abfallbehandlung.Nein!Hintergrund: Als Überdeckung von Asbestzement an Dächern und Fassaden zählt das Anbringen einer Photovoltaikanlage oder eine andere vor die originale Wand- oder Dachverkleidung aus Asbestzement gehängte ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Nein!In der TRGS 519 Kapitel 8 heißt es:8 Sicherheitstechnische Maßnahmen 8.1 Allgemeine Anforderungen (1) Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, dass Asbestfasern nicht frei werden und die Ausbreitung von Asbeststaub verhindert wird, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 05.10.2015
Dialog: 24926
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 43909
zu schützen durch[...]2. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und[...]"Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*) (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3, § 15b Absatz 3, § 15c Absatz 2 und 3, § 15d Absatz 1, 3, 4, 6 und 7, § 15f Absatz 2, § 15g Absatz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten. Sie dienen -sofern die gesetzlichen Regelungen, insbesondere der TRGS 519, eingehalten werden- dazu, Asbest gefahr- und schadlos für Menschen und Umwelt der Verwendung zu entziehen und sicher zu entsorgen.ASI-Arbeiten ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
. Grundsätzlich ist bei festgebundenem Asbest die Gefährdung der Mitarbeiter geringer als bei schwachgebundenem Asbest. Dass es sich hierbei zusätzlich um beschichtete Platten handelt, senkt das Risiko zwar zusätzlich, schließt es allerdings nicht völlig aus, da schon der Bruch einer Platte ein unbekanntes Faservolumen freisetzt. Insofern ist den Regelungen der TRGS 519 vollumfänglich nachzukommen. ...
Stand: 26.07.2016
Dialog: 27116
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
getroffenen kommunalen Regelungen mit entsprechendem Hinweis bzw. Kennzeichnung auf die vorhandenen asbesthaltigen Bauteile zu entsorgen.Auf die Asbest-Richtlinien der Bundesländer weisen wir hin. ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Nach der TRGS 519 handelt es sich bei der Entfernung der AZ-Rohre um eine Abbrucharbeit. Da in der Praxis während des Ausbaus von AZ-Rohren ausnahmslos immer mit Bruch gerechnet werden muss, ist bei diesen Arbeiten gemäß Nr. 16.3 (6) TRGS 519 entsprechend Nr. 14 – 14.3 TRGS 519 eine Abschottung zu erstellen ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Grundsätzlich gilt: BT-Verfahren, also emissionsarme Verfahren, sind 1:1 umzusetzen. Nur bei der exakten Umsetzung (1:1) der zugelassenen emissionsarmen Verfahren kann eine maximale Faserfreisetzung von 10.000 F/m³ angenommen werden.In Ihrem Fall handelt es sich nicht um Vinyl-Asbestplatten nach DIN 16 950 Ausgabe 4/77 ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.In der LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung des LASI ist hierzu unter I 4.4 (Ergänzung 2018) Anhang II Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV "Bei welchen Tätigkeiten ist das Verbot der Überdeckung einschlägig?" folgendes nachzulesen:"...Asbesthaltige Fußbodenplatten unterliegen nicht dem ausdrücklichen Überdeckungsverbot ...
Stand: 09.11.2020
Dialog: 43329
) vom Arbeitgeber mitgeteilt werden (Anhang II Nr. 1 der GefstoffV). Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten durchführt oder asbesthaltige Abfälle entsorgt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen verfügen. Demnach ist auch die Entfernung von asbesthaltigen Eternit-Verkleidungen ausschließlich durch sachkundige Personen durchzuführen. Dabei ist darauf ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
durch die zuständige Behörde ist für diese Arbeiten nicht erforderlich, diese ist sehr wohl erforderlich für Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten.Die Formulierungen in der TRGS 519 Nr. 2.8 und 2.9 lassen für die Zukunft andere Verfahren und niedrigere Grenzwerte erwarten.In der Praxis ist die Faserkonzentration nicht feststellbar. Es ist davon auszugehen, dass Fasern sehr große Mengen (> 1 ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193