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nicht ausgeschlossen ist.In diesem Fall müsste der Gefahrstoff nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden und ein Sicherheitsdatenblatt nach den Vorgaben der REACH-Verordnung zur Einsicht bereit gehalten werden.Ebenfalls anwendbar ist Artikel 48 der CLP-Verordnung, nach dem jegliche Werbung für Gefahrstoffe unter Nennung der Gefahreneigenschaften zu erfolgen hat. ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 42447
In § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Bezeichnung des Gefahrstoffs, 2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 16150
für Gefahrstoffe der Gefahrstoffverordnung. Der Geltungsbereich dieser Verordnung wird allerdings durch das zugrundeliegende Chemikaliengesetz eingeschränkt. Nach § 2 des Chemikaliengesetzes gelten die Vorschriften des Dritten Abschnitts ChemG (Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung) sowie einige weitere Paragraphen dieses Gesetzes nicht für kosmetische Mittel, Arzneimittel und Medizinprodukte. Das heißt ...
Stand: 23.11.2022
Dialog: 42519
Umgebungsbedingungen.Explosionskenngrößen von Stäuben hängen von der Beschaffenheit der jeweiligen Staubprobe ab. Wichtige, das Brenn- und Explosionsverhalten beeinflussende Parameter sind Korngröße, Reinheit und Feuchte“.Die BG RCI zählt die für einen Staubexplosionsschutz relevanten sicherheitstechnischen Kenngrößen hier auf. Brennbare Stäube, die explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden können, sind Gefahrstoffe nach § 2 ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 43971
Es wird nicht für jeden Stoff eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung erstellt. In der Gefährdungsbeurteilung werden der Arbeitsplatz bzw. die Arbeitsbedingungen begutachtet. Sie stellen darin fest, ob die Beschäftigten an einem bestimmten Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen umgehen und ob diese Gefahrstoffe freigesetzt werden. Sind Beschäftigte Gefahrstoffen ausgesetzt ...
Stand: 23.12.2016
Dialog: 17882
Ja, die Substitutionsprüfung ist Pflicht. Lediglich wenn eine geringe Gefährdung vorliegt, kann auf diese verzichtet werden.Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen ...
Stand: 06.07.2019
Dialog: 42346
Nach § 6 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ...
Stand: 10.01.2020
Dialog: 42985
Im § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird zum Gefahrstoffverzeichnis ("Stoffliste") Folgendes festgelegt:"(12) Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 18714
Nein, die Sicherheitsdatenblätter müssen beim Verkauf übergeben werden. Das kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Jeder Erwerber hat das Recht auf ein fehlerfreies nach Möglichkeit aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt. Siehe Anhang II der REACH-Verordnung 1907/2006 EG. ...
Stand: 24.08.2020
Dialog: 43259
Laut §2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zählt zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung, Vernichtung sowie die innerbetriebliche Beförderung und Bedien- und Überwachungsarbeiten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber festzustellen ...
Stand: 30.09.2022
Dialog: 43703
das Unternehmen ist somit auch kein Inverkehrbringer und bleibt im Status eines nachgeschalteten Anwenders.Für die einzelnen Komponenten sind von den jeweiligen Lieferanten aktuelle Sicherheitsdatenblätter in der Landessprache des Anwenders zur Verfügung zu stellen. (Siehe REACH-Verordnung Art. 31 (1) und (5)).Für das Gemisch selbst muss vom nachgeschalteten Anwender kein Sicherheitsdatenblatt erstellt ...
Stand: 10.07.2020
Dialog: 43184
Gemäß § 22 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) "Chemikaliengesetz - Tätigkeiten" handelt ordnungswidrig im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b des Chemikaliengesetzes, wer vorsätzlich oder fahrlässig"[...]24.entgegen § 14 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung in der vorgeschriebenen Weise zugänglich gemacht wird,25.entgegen § 14 Absatz 2 S ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 12383
Nach § 6 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“ hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt ...
Stand: 15.04.2014
Dialog: 20910
Die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden vom gemäß § 20 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gebildeten Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) vorgeschlagen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Mit den TRGS werden Regeln festgelegt, wie die in der Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können.Das bedeutet ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 13519
Die TRGS 509 gilt hier nicht.In dem Anwendungsbereich der TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" ist unter Nummer 1 Absatz 2 Ziffer 7 nachzulesen, dass diese TRGS nicht für das Umfüllen von Gefahrstoffen von einem ortsbeweglichen Behälter in einen anderen gilt.In den Begriffsbestimmungen ...
Stand: 19.11.2020
Dialog: 43300
In dem geschilderten Fall handelt es sich um Tätigkeiten mit sicher umschlossenen Gefahrstoffen. Hierfür gilt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Für diese Tätigkeiten ist grundsätzlich immer eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, wenn nicht hierfür ein verfahrensspezifisches Kriterium (VSK) entwickelt und allgemein gültig festgestellt wurde. Soweit dies nicht der Fall ...
Stand: 20.12.2015
Dialog: 1977
) Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. (...)"Allerdings müssen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bei Vorliegen einer geringen Gefährdung ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 6596
Sie in der DGUV Regel 112-189 - Einsatz von Schutzkleidung (bisher BGR 189) . Die Schutzkleidung soll den Beschäftigten vor den Gefahren (Einwirkung) der Gefahrstoffe schützen.Der Arbeitgeber muss grundsätzlich notwendige persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen und gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 Gefahrstoffverordnung/GefStoffV für die Reinigung nach Gebrauch der PSA Sorge tragen.Im Gegensatz dazu ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12574
desArbeitsschutzes und derArbeitsmedizin.Erforderliche Maßnahmen aus der Sicht des Arbeitsschutzes:Für Ihre Fragestellung gibt es keine normativen Vorgaben. Man könnte einen Analogieschluss mit der TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ machen.Grundlage für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis ist das Ergebnis ...
Stand: 19.12.2022
Dialog: 24843
: Ortsfeste Behälter für Gefahrstoffe dürfen nicht auf Dächern von Bürohäusern sowie deren Dachräumen aufgestellt werden. Dies gilt auch für das Staffelgeschoß. Der Dieselkraftstoff mit dem das geplante Notstromaggregat betrieben werden soll, ist ein Gefahrstoff. Dessen Lagerung ist nicht zulässig. (§§ 8 Abs. 5 und 11 Gefahrstoffverordnung i. V. m. TRGS 509, Nr. 4.2 „Lagerorte und –räume“ Abs. 1 Nr. 3) ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205