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Erfüllt die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern im Internet die Anforderungen des § 8 (3) ChemVerbotsV zur Unterrichtung des Erwerbers durch den Bereitsteller?
KomNet Dialog 43259
Stand: 24.08.2020
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Rechts- und Auslegungsfragen (5.)
Frage:
Erfüllt die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern im Internet den Anforderungen des § 8 (3) ChemVerbotsV zur Unterrichtung des Erwerbers durch den Bereitsteller?
Antwort:
Nein, die Sicherheitsdatenblätter müssen beim Verkauf übergeben werden. Das kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Jeder Erwerber hat das Recht auf ein fehlerfreies nach Möglichkeit aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt. Siehe Anhang II der REACH-Verordnung 1907/2006 EG.