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von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 16348
nach 1.1.3.1.Hinweis:Weitere Informationen bieten die Broschüren "Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" des Landes Rheinland-Pfalz sowie "Sichere Beförderung gefährlicher Güter in kleinen Mengen auf der Straße" des Freistaates Sachsen.. ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
Für den Transport von Dichlormethan gelten die Gefahrgutvorschriften Straße - ADR. In diesen wird Dichlormethan als gefährliches Gut mit der UN-Nr. 1593 und der Klasse 6.1 eingestuft. Welche genauen Anforderungen sich ergeben, richtet sich nach der Menge der gefährlichen Güter, die befördert werden sollen.Es ist möglich Dichlormethan als begrenzte Menge nach Abschnitt 3.4.1 ADR zu transportieren ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
. Die Verstauung sollte dabei möglichst getrennt vom Fahrgastraum erfolgen. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden." Siehe Sicherheitshinweise "Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen" des Industriegaseverbands. Die zu verladenden Flaschen müssen entweder - formschlüssig verladen werden, oder - mit Hilfe von Zurrgurten und Zurrpunkten gegen Bewegungen während der Fahrt ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12018
Beim Transport von Wasserstoff ist erst einmal auf die Mengen zu achten, die transportiert werden sollen. Wenn Sie - wie beschrieben - eine 10 l Flasche transportieren wollen, ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten und die Mitarbeiter, die diesen Transport durchführen, sind zu unterweisen. Sollte dieser Transport nicht von einer Privatperson für den häuslichen Gebrauch ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8893
allgemeinen Sicherheitsvorschriften entsprechend § 4 GGVSEB, zu denen auch die von Ihnen angefragten Sicherheitshinweise zählen, sollten zur Erzielung eines hohen Sicherheitsniveaus jedoch bei jeder Beförderung beachtet werden.Hinweis:Auf die Sicherheitshinweise des Industriegaseverband zum Thema "Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12434
Feuerwerkskörper sind nach den ADR-Regelungen überwiegend den UN-Nummern 0333 bis 0337 zuzuordnen. Bei den unter dem Begriff "Silvesterfeuerwerk" verkauften pyrotechnischen Gegenständen handelt es sich in der Regel um Feuerwerkskörper der UN-Nr. 0336, Klassifizierungscode 1.4G ADR, und 0337, Klassifizierungscode 1.4S ADR.Nach dem Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR "Freistellungen bei begrenzten Mengen ...
Stand: 19.12.2023
Dialog: 3060
Wir stimmen mit Ihnen überein, dass hier ein Transport von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.4 ADR möglich ist.Hiernach gilt, dass für die Innenverpackung oder den Gegenstand anwendbare Mengengrenze für jeden Stoff in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel 3.2 festgelegt ist. Für die von Ihnen angegebenen Druckgaspackungen ist dies 1 Liter.Eine Gesamtmengengrenze ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
Die Berechnung der Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen je Beförderungseinheit (Fahrzeug) richtet sich nach dem Abschnitt 1.1.3.6 ADR. Werden nach diesem Abschnitt die einzelnen höchstzulässigen Mengen je Beförderungseinheit oder in der Berechnungssumme den Wert 1000 überschritten, so sind die gesamten Vorschriften anzuwenden. Auf die genannten Stoffe angewandt, berechnet ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
Bei der Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine grundsätzliche Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern• Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,• die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 5195
und Schutzmaßnahmen festzulegen.Zusammenfassend: Werden die im ADR festgelegten Anforderungen an Mengen, Kennzeichnungen und Anforderungen an Behälter eingehalten, besteht aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht die Vermutung, dass die geforderten Schutzziele erreicht werden.Abweichungen davon sind stets mit Angabe der Ersatzmaßnahme zu begründen. Kosten dürfen allgemein als Begründung nicht angeführt ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 6238
5.2.2.1.6 Anbringung:Wenn die Form eines Versandstückes zu unregelmäßig oder das Versandstück zu klein ist, so dass ein Gefahrszettel nicht auf zufriedenstellende Weise angebracht werden kann, darf dieser durch eine Schnur oder durch ein anderes Mittel fest mit dem Versandstück verbunden werden. Nach der Sondervorschrift SV 296 im Kapitel 3.3 und der Verpackungsanweisung P 905 ist ein Preßluftatmer ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) (sogenannte Handwerkerregelung) in Anspruch genommen werden. Hier heißt es:"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 43467
des ADR gelten nicht für: ... c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
und Kondensatoren in Beförderungsmitteln befördert werden, die mit einer dichten Wanne aus Metall mit einer Mindesthöhe von 800 mm ausgerüstet sind, welche saugfähiges inertes Material in einer mindestens für die Aufnahme des 1,1fachen Volumens jeglicher freien Flüssigkeit ausreichenden Menge enthält. Eine mögliche Alternative ist die Anwendung der IBC02. Dadurch sind metallene IBC (31A, 31B und 31N), starre ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22526
werden müssen. Diese sind unter diversen Freistellungen in 1.1.3 ADR genannt. Die für Ihren Fall voraussichtlich zutreffende Freistellung ist die nach 1.1.3.6 ADR „Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden“ (sog. 1.000-Punkte-Regel). Die von Ihnen genannte UN-Nummer 3481 fällt unter die Beförderungskategorie 2.Gemäß der Tabelle unter 1.1.3.6.3 ADR dürfen von diesem Stoff ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571
Grundsätzlich gelten die Regelungen des ADR in allen ADR-Vertragsstaaten. Zur Zeit sind dies 47 Staaten, zu denen u. a. auch die Schweiz und die Niederlande zählen. Eine Übersicht der Vertragsstaaten findet sich in der RSEB unter dem Punkt 70.1. Dies bedeutet bezogen auf Ihre Frage, dass die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c auch in der Schweiz und den Niederlanden in Anspruch genommen w ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 22886