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Kann ich beim Transport von Gefahrstoffen zur Baustelle auch dann die Handwerkerregelung anwenden, wenn sich die Baustelle im Ausland befindet?

KomNet Dialog 22886

Stand: 15.01.2015

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport

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Frage:

Kann ich beim Transport von Gefahrstoffen zur Baustelle auch dann die Handwerkerregelung (1.1.3.1 c ADR) anwenden, wenn sich diese im Ausland (z.B. Niederlande, Schweiz) befindet und ich die Grenze passieren muss?

Antwort:

Grundsätzlich gelten die Regelungen des ADR in allen ADR-Vertragsstaaten. Zur Zeit sind dies 47 Staaten, zu denen u. a. auch die Schweiz und die Niederlande zählen. Eine Übersicht der Vertragsstaaten findet sich in der RSEB unter dem Punkt 70.1.

Dies bedeutet bezogen auf Ihre Frage, dass die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c auch in der Schweiz und den Niederlanden in Anspruch genommen werden können.

Hinweis:
Eventuell bestehende nationale Abweichungen, wie es sie auch in Deutschland gibt, müssen jedoch beachtet werden.