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Fällt der Transport von z.B. 1 Spraydose (500 ml) UN 1950, 2,5F im Auto eines Monteurs unter die Freistellungen 1.1.3 des ADR?
KomNet Dialog 18430
Stand: 12.12.2025
Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport
Frage:
Fällt der Transport von z.B. 1 Spraydose (500 ml) UN 1950, 2,5F im Auto eines Monteurs unter die Freistellungen 1.1.3 des ADR?
Antwort:
Laut Kapitel 1.1.3.1 Buchstabe c) gelten die Vorschriften des ADR nicht für:
"Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung."
Zur Erläuterung steht in den RSEB - Richtlinien zur Durchführung der GGVSEB zu Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c
"1-4.1 Freigestellt sind Beförderungen zum direkten Verbrauch, wie z. B.
– Farbe im Fahrzeug eines Malers,
– Sauerstoff- und Acetylenflaschen im Fahrzeug eines Schweißers,
– Kraftstoff für die Befüllung von Rasenmähern im Fahrzeug eines städtischen Arbeiters oder in einem Schienenkraftwagen,
– Kraftstoff für die Befüllung von Arbeitsgeräten,
– Mittel zur Schädlingsbekämpfung durch Landwirte für die eigene Verwendung oder
– Lithiumbatterien (Ersatzbatterien), die zum Betrieb seiner Maschinen und Geräte benötigt werden (siehe auch Nummer 1-4.5 der RSEB),
sofern die jeweilige Beförderung z. B. zu oder von einem Kunden bzw. Einsatzort erfolgt."
Wenn die oben genannten Bedingungen eingehalten werden, fällt der Transport der Spraydose unter die Freistellungen nach 1.1.3.1 Buchstabe c).
Hinweis:
Weitere Informationen bietet die Broschüre "Transport von Gefahrgütern - Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft" der BG Bau.