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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen Servicetechniker für Kälteanlagen die entsprechenden Kältemittel- und Druckgasflaschen im Personenkraftwagen transportieren?

KomNet Dialog 12018

Stand: 20.08.2014

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport

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Frage:

Ist es einem Servicetechniker für Kälteanlagen erlaubt, mit einem PKW (Kombi) zu fahren und dabei ca. drei Flaschen Type30 bzw Type01 mit einer Füllmenge von je 13 kg sowie eine Lötstation mit Propan und Sauerstoff sowie diversen Maschinenölen und Reinigern zu unseren Kunden zu transportieren? Mein Chef behauptet nun, dass es keine Vorschrift gibt, die den Transport regelt. Auch nach einigem Nachlesen habe ich nicht eindeutiges finden können, was dies Behauptung widerlegt.

Antwort:

Der Transport einzelner voller oder leerer Druckgasflaschen unterliegt der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB-. Der Transport in Lkw fällt genauso unter diese Vorschriften wie die Beförderung in Kleintransportern, Pkw und der Eisenbahn. Für Handwerker, Kleinbetriebe und Privatleute gibt es sinnvolle Ausnahmeregeln, die sich aus der Praxis entwickelt haben. Diese sind von der Art und Menge des Gefahrgutes und von der Tätigkeit desjenigen abhängig, der befördert. Unternehmer sind von der Anwendung einer Reihe der Gefahrgutvorschriften ausgenommen, wenn der Gefahrguttransport für eigene Zwecke und im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit erfolgt.

"Grundsätzliche Anforderungen, die beim Transport voller und leerer Gasflaschen bestehen, sind:
- Die Flaschenventile müssen dicht geschlossen sein.
- Druckminderer müssen entfernt sein.
- Vom Gaselieferanten mitgelieferte Verschlussmuttern, z.B. bei giftigen und brennbaren Gasen, müssen auf den Ventilanschluss aufgeschraubt sein.
- Das Flaschenventil muss während des Transports durch Flaschenkappen, Kragen oder Schutzkisten geschützt sein.
- Die Gasflaschen müssen mit vollständigen, gut lesbaren Flaschenaufklebern, die der Gaselieferant auf den Flaschen angebracht hat, versehen sein."

"Der Transport in PKW und geschlossenen Fahrzeugen sollte nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen erfolgen. 
- Beim Transport in geschlossenen Fahrzeugen muss ausreichende Belüftung sichergestellt sein, 
- Die Flaschen müssen gegen Verrutschen, Umfallen oder Umherrollen gesichert sein, z. B. durch Verzurren. Die Verstauung sollte dabei möglichst getrennt vom Fahrgastraum erfolgen. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden." Siehe Sicherheitshinweise "Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen" des Industriegaseverbands.

Die zu verladenden Flaschen müssen entweder
- formschlüssig verladen werden, oder
- mit Hilfe von Zurrgurten und Zurrpunkten gegen Bewegungen während der Fahrt gesichert sein.
Gute Beispiele zur Ladungssicherung von Druckgasflaschen in Kleintransportern können sie dem Merkblatt zur Ladungssicherung bei Kleintransportern des Industriegaseverbandes entnehmen.