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KomNet-Wissensdatenbank

Muss bei der Beförderung gefährlicher Güter nach der Kleinmengenregelung der Fahrer im Besitz eines Gefahrgutführerscheins sein?

KomNet Dialog 5195

Stand: 21.02.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport

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Frage:

Seit dem 01.01.2007 müssen alle Gefahrgutfahrer im Besitz eines Gefahrgutführerscheins sein, auch bei Fahrzeugen von weniger als 3,5 t Gesamtmasse. Gilt diese Regelung auch bei der Beförderung gefährlicher Güter nach der Kleinmengenregelung?

Antwort:

Bei der Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine grundsätzliche Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.


Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern

• Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,

• die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR angegebenen Werte nicht überschritten werden,

• die Bestimmungen über freigestellte Beförderungen nach Kapitel 3.4 ADR zutreffen (LQ-Versandstücke).