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Muss bei der Beförderung gefährlicher Güter nach der Kleinmengenregelung der Fahrer im Besitz eines Gefahrgutführerscheins sein?
KomNet Dialog 5195
Stand: 21.02.2019
Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport
Frage:
Seit dem 01.01.2007 müssen alle Gefahrgutfahrer im Besitz eines Gefahrgutführerscheins sein, auch bei Fahrzeugen von weniger als 3,5 t Gesamtmasse. Gilt diese Regelung auch bei der Beförderung gefährlicher Güter nach der Kleinmengenregelung?
Antwort:
Bei der Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine grundsätzliche Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.
Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern
• Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,
• die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR angegebenen Werte nicht überschritten werden,
• die Bestimmungen über freigestellte Beförderungen nach Kapitel 3.4 ADR zutreffen (LQ-Versandstücke).