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Wieviel Gefahrstoffe dürfen in Pkws mitgeführt werden?

KomNet Dialog 16348

Stand: 12.08.2016

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport

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Frage:

In PKWs werden Gefahrstoffe für die tägliche Arbeit im Außendienst mitgeführt. Wieviel Gefahrstoffe dürfen überhaupt mitgeführt werden? Kann die Indexsumme (Summe aller mitgeführten Einzelprodukte) der Kleinmengenregelung der Bauwirtschaft herangezogen werden? Oder gibt es da weitere/andere Regelungen, die berücksichtigt werden müssen?

Antwort:

Das ADR sieht unter Abschnitt 1.1.3 mehrere Freistellungsmöglichkeiten vor, u.a. Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung (Unterabschnitt 1.1.3.1).

Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gilt als sogenannte Handwerkerlregelung und besagt:
"Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;"

Die von Handwerkern oder auch anderen Personen zur Ausübung ihrer Haupttätigkeit üblicherweise benötigten und im Pkw mitgeführten Mengen fallen unter die v.g. Regelung. Diese Möglichkeiten werden auch näher in der Broschüre "Transport von Gefahrgütern - Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft" der BG Bau beschrieben.
 
Weitere Informationen finden sich in einer Broschüre des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz.