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Im ADR sind die Feuerlöscher unter der UN Nummer 1044 eingestuft. Dort wird auf die Sondervorschrift 594 hingewiesen. In der Sondervorschrift heißt es:"Folgende nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:a) UN 1044 Feuerlöscher, die mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 10778
. Wenn dies nicht möglich ist und die Versandstücke in anderen gedeckten Fahrzeugen oder anderen geschlossenen Containern befördert werden, müssen die Ladetüren der Fahrzeuge/Wagen oder Container mit folgender Kennzeichnung versehen sein, wobei die Buchstabenhöhe mindestens 25 mm betragen muss:"ACHTUNGKEINE BELÜFTUNGVORSICHTIG ÖFFNEN"Diese Angaben müssen in einer Sprache abgefasst sein, die vom Absender als geeignet ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
oder für Freizeit und Sport durchgeführt werden, ist mindestens ein Feuerlöscher (Brandklasse A, B, C) mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg mitzuführen. Beim Transport in geschlossenen Fahrzeugen muss eine ausreichende Belüftung sichergestellt sein, z. B. offenes Fenster, eingeschaltetes Gebläse, Kofferraumbelüftung. Besser wäre der Transport in einem Anhänger. Während des Transportes gilt ein striktes ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8893
Bei der Beförderung gefährlicher Güter, die in verschiedenen Verkehrsträgern erfolgt, wird der Sachverhalt für den Straßentransport nach dem Unterabschnitt 1.1.4.2 des ADR betrachtet. Versandstücke, Container, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer, die den Vorschriften für Verpackung, Zusammenpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken oder Anbringen von Großzetteln (Placards ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8437
Für den Transport ungereinigter leerer Verpackungen können, bei Einhaltung der dort genannten Kriterien, die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden.Dort heißt es:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20503
müssen. Bei unverpackten Gegenständen ist die Kennzeichnung auf dem Gegenstand, seinem Schlitten oder seiner Handhabungs-, Lagerungs- oder Abschusseinrichtung anzubringen.Nach Absatz 5.2.2.1.1 ist " Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, sofern durch eine Sondervorschrift in Spalte 6 nichts anderes vorgesehen ist."Nach Absatz ...
Stand: 15.04.2020
Dialog: 26277
einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten (Kennzeichnung des Tankanhängers mit dem Großzetteln der Nr. 3 Entzündbare flüssige Stoffe und Umweltgefährdende Stoffe)– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)– eine entsprechende ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
mit den UN-Nummern 2794, 2795, 2800, 3028, 1.000 kg (Bruttomasse) nicht überschreitet.Wird eine Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR durchgeführt, ist u.a.- ein Beförderungspapier zu erstellen,- ein 2 kg ABC Feuerlöscher mit zuführen,- die entsprechende Verpackungsanweisung zu beachten.SicherheitsunterweisungEntsprechend den bei der Beförderung gefährlicher Güter und ihrer Be-/ Entladung möglichen ...
Stand: 19.03.2024
Dialog: 12675
Orangefarbene Warntafeln finden Sie an kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten. Sie sollen auf den Transport gefährlicher Güter und auf eventuelle Gefahren hinweisen. Im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist im Abschnitt 5.3.2 die vollständige Vorschrift über die “orangefarbene Kennzeichnung” nachzulesen. Bei Transporten ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 8644
nicht den Vorschriften des ADR."Im Regelfall sollten die von Ihnen genannten Kühlschränke unter die Sondervorschrift 291 fallen und die Vorschriften des ADR, wie z. B. die Kennzeichnung, müssen nicht eingehalten werden. ...
Stand: 23.08.2019
Dialog: 42819
Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.Dies bedeutet unter anderem:– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
die Freistellungen nach Kapitel 1.1.3.6 ADR in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u.a. auf die Kennzeichnung mit einer Orangefarbenen Warntafel, ADR Schulung für den Fahrer/in, Schriftliche Weisungen, die sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung verzichtet werden. Der Mitarbeiter ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch zu nehmen. Hiernach ist es möglich bis zu 1000 Liter Diesel bei erleichterten Bedingungen (z. B. müssen die Fahrzeuge nicht mit orangefarbenen Warntafeln gekennzeichnet sein, keine ADR Fahrerschulung usw.) zu transportieren. Erforderlich ist aber ein Beförderungspapier, ein 2 kg Feuerlöscher, Ladungssicherung..).Bei Überschreitung der 1.000 Liter Diesel ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
. Das bedeutet, dass lediglich Verpackungsvorschriften wie in Abschnitt 3.4.2 und 3.4.3 beschrieben eingehalten werden müssen und die Kennzeichnung wie in Abschnitt 3.4.7 erfolgen muss. Diese Befreiung ist bei Gebinden bis maximal 5 Litern möglich.Weiterhin kann Dichlormethan nach den Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.6 befördert werden. Werden maximal 333 Liter befördert, müssen nicht alle Vorschriften ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 6758
vorn und hinten gekennzeichnet sein, sofern die Beförderungseinheit nicht andere gefährliche Güter enthält, für die eine Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln gemäss Abschnitt 5.3.2 vorgeschrieben ist. In letzterem Fall darf die Beförderungseinheit nur mit den vorgeschriebenen orangefarbenen Tafeln oder gleichzeitig mit orangefarbenen Tafeln gemäss Abschnitt 5.3.2 und mit mit den Kennzeichen gemäss ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43486
nicht. Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in Anspruch genommen werden. Bei Anwendung dieser Freistellungen („1.000 Punkte Regel“) sind eine Vielzahl von Vorschriften des ADR nicht anzuwenden. So kann u. a. auf die Kennzeichnung mit einer orangefarbenen Warntafel, einem Beförderungspapier, ADR Schulung für den Fahrer ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
Verpackung angebracht zu werden. (2) Muss die äußere Verpackung eines Versandstücks nicht den Kennzeichnungsbestimmungen gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter entsprechen, so werden sowohl die äußere als auch alle inneren Verpackungen einschließlich aller Zwischenverpackungen gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet. Ist jedoch die Kennzeichnung auf der inneren Verpackung ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21196
. die Kennzeichnung des Fahrzeugs mit orangefarbenen Warntafeln, ADR Schein und schriftliche Weisungen. ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) UN 1002Gefahrzettel 2.2 (siehe Absatz 5.2.2.2.2 ADR)Nach Sondervorschrift 292 Kapitel 3.3 ADR gilt dies nur für Luft mit höchstens 23,5 Vol% Sauerstoff.Nach Unterabsatz 5.2.2.2.1.2 Gasflaschen ADR müssen die Gasflaschen mit dem Gefahrzettel versehen werden. Dabei können die Abmessungen der NORM ISO 7225: 1944 (Warnaufkleber für Gasflaschen) entsprechen.Nach Absatz 5.2. ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5650
Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst (1.3 ADR) oder das Mitführen eines 2 kg Feuerlöschers sowie die Kennzeichnung des Gefahrguts. Die genaue Auflistung der für Ihre Beförderung nicht anzuwendenden und anzuwendenden Gefahrgutvorschriften entnehmen Sie bitte dem Absatz 1.1.3.6.2 ADR.HInweis:Es ist bei jeder Fahrt ein Beförderungspapier nach Abschnitt 5.4.1 zu erstellen. Nach Absatz ...
Stand: 30.01.2019
Dialog: 42571