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Wenn beim Transport von Gefahrgut, z. B. in einem Sprinter < 3,5 t Gesamtgewicht, die 1000-Punkte Grenze nach ADR überschritten wird, muss ich dann das Fahrzeug zwingend von außen mit z. B. einer orangen Warntafel kennzeichnen?
KomNet Dialog 42923
Stand: 10.12.2019
Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport
Frage:
Wenn beim Transport von Gefahrgut, z. B. in einem Sprinter < 3,5 t Gesamtgewicht, die 1000-Punkte Grenze nach ADR überschritten wird, muss ich dann das Fahrzeug zwingend von außen mit z. B. einer orangen Warntafel kennzeichnen?
Antwort:
Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.
Dies bedeutet unter anderem:
– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein
– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten
– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs
– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)
– eine entsprechende Feuerlöschausrüstung nach Abschnitt 8.1.4
– sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung nach Abschnitt 8.1.5 wie z.B.
Die folgende Ausrüstung muss sich an Bord der Beförderungseinheit befinden:
– ein Unterlegkeil je Fahrzeug, dessen Abmessungen der höchsten Gesamtmasse des Fahrzeugs und dem Durchmesser der Räder angepasst sein müssen;
– zwei selbststehende Warnzeichen;
– Augenspülflüssigkeit
und für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung
– eine Warnweste (z. B. wie in der Norm EN 471 beschrieben);
– ein tragbares Beleuchtungsgerät nach den Vorschriften des Abschnitts 8.3.4;
– ein Paar Schutzhandschuhe und
– einen Augenschutz (z. B. Schutzbrille).
sowie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs
Weiterhin ist ein Gefahrgutbeauftragter nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zu bestellen.