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Wenn beim Transport von Gefahrgut, z. B. in einem Sprinter < 3,5 t Gesamtgewicht, die 1000-Punkte Grenze nach ADR überschritten wird, muss ich dann das Fahrzeug zwingend von außen mit z. B. einer orangen Warntafel kennzeichnen?

KomNet Dialog 42923

Stand: 10.12.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport

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Frage:

Wenn beim Transport von Gefahrgut, z. B. in einem Sprinter < 3,5 t Gesamtgewicht, die 1000-Punkte Grenze nach ADR überschritten wird, muss ich dann das Fahrzeug zwingend von außen mit z. B. einer orangen Warntafel kennzeichnen?

Antwort:

Ja, in diesem Fall sind die Vorgaben des ADR im vollen Umfang anzuwenden.


Dies bedeutet unter anderem:

– der Fahrzeugführer muss im Besitz einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein

– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten

– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs

– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)

– eine entsprechende Feuerlöschausrüstung nach Abschnitt 8.1.4

– sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung nach Abschnitt 8.1.5 wie z.B.


Die folgende Ausrüstung muss sich an Bord der Beförderungseinheit befinden:

– ein Unterlegkeil je Fahrzeug, dessen Abmessungen der höchsten Gesamtmasse des Fahrzeugs und dem Durchmesser der Räder angepasst sein müssen;

– zwei selbststehende Warnzeichen;

– Augenspülflüssigkeit


und für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung

– eine Warnweste (z. B. wie in der Norm EN 471 beschrieben);

– ein tragbares Beleuchtungsgerät nach den Vorschriften des Abschnitts 8.3.4;

– ein Paar Schutzhandschuhe und

– einen Augenschutz (z. B. Schutzbrille).


sowie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs


Weiterhin ist ein Gefahrgutbeauftragter nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zu bestellen.