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Was ist, wenn leere, ungereinigte Tankcontainer (850 l und 450 l) zusammen von der Baustelle zurücktransportiert werden - fällt dieser Transport noch unter die Kleinmengenregelung ?

KomNet Dialog 20503

Stand: 09.05.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrguttransport

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Frage:

Wenn IBC Tankcontainer mit einem LKW zur und von der Baustelle transportiert werden, sind gemäß Kleinmengenregelung diverse Vorschriften zu beachten (Feuerlöscher, bauartbedingte Verpackung...). Was ist, wenn leere, ungereinigte Tankcontainer (850 l und 450 l) zusammen von der Baustelle zurücktransportiert werden - fällt dieser Transport noch unter die Kleinmengenregelung ?

Antwort:

Für den Transport ungereinigter leerer Verpackungen können, bei Einhaltung der dort genannten Kriterien, die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden.


Dort heißt es:


"Ungereinigte leere Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn geeignete Massnahmen ergriffen wurden, um mögliche Gefährdungen auszuschliessen. Gefährdungen sind ausgeschlossen, wenn Massnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 ergriffen wurden."

Nähere Erläuterungen zu Unterabschnitt 1.1.3.5 finden Sie in der RSEB unter dem Punkt 1-11.


"Geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 sind ergriffen, wenn die Verpackungen z. B.

– keine gefährlichen Dämpfe oder Reste enthalten, die freigesetzt werden können,

– die Verpackungen vollständig entleert sind oder die Restinhalte neutralisiert, gebunden, ausgehärtet, polymerisiert

oder chemisch umgesetzt sind, und, wenn an der Außenseite der Verpackung keine gefährlichen Rückstände anhaften."

Können die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt werden, sind die ungereinigten leeren Verpackungen, wie im befüllten Zustand zu befördern.