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Die Frage lässt sich anhand der gemachten Angaben nicht eindeutig beantworten.Gemäß Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt:Jede Änderung einer Maschine muss im Rahmen einer Risikobeurteilung untersucht werden. Zeigt das Ergebnis, dass neue/zusätzliche Gefährdungen zu erwarten sind, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind, liegt eine wesentliche Veränderung vor. Dies gilt ...
Stand: 26.04.2013
Dialog: 18400
ProdSG) mitzuliefern.Der Lieferant darf das (gebrauchte) Förderband nur auf dem Markt bereitstellen, wenn es sicher betrieben werden kann, es sei denn, er weist darauf hin, dass die Maschine vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden muss.Sofern das Förderband nach dem 31.12.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurde, muss es den Anforderungen der zum Zeitpunkt seines ...
Stand: 28.06.2013
Dialog: 18859
des Komformitätsbewertungsverfahrens gem. § 4 MaschV, Komformitätserklärung nach Anhang II MRL, CE-Kennzeichnung gem. § 5 9. ProdSV). Der Umbau der Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden (auch bei Eigengebrauch).Anschließend muss die Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 BetrSichV vor der Benutzung angepasst werden.Wird die Anlage nicht wesentlich verändert, muss ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
ist automatisch ein Maschinenhersteller und muss die Anforderungen der MRL erfüllen. Das gilt auch für denjenigen der eine wesentlich veränderte Maschine zum ersten Mal in Betrieb setzt. (§ 2 Buchstabe i) der MRL) Bei einer nicht wesentlichen Veränderung einer Maschine wird daher keine „neue“ Maschine im Verkehr gebracht und daher ist keine „neue“ Konformitätserklärung erforderlich. b) Wesentliche Veränderung ...
Stand: 17.10.2017
Dialog: 30525
oder Händler ermitteln zu lassen, scheidet daher vermutlich aus.Ob der angesprochene Schweißtisch im Betrieb verwendet werden darf, richtet sich nach den Vorgaben der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Auflageböcke, Schweißtische etc. sind Geräte im Sinne des § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
Ja, ein Nachbau der Schutzgläser ist zulässig. Ohne Schutzgläser dürfte die Schleifmaschine nicht betrieben werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Schutzziele für die Verwendung von Arbeitsmitteln vorgegeben. Ganz allgemein darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 42850
Aufgrund § 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" des Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - ist "der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten ...
Stand: 13.02.2013
Dialog: 17915
Nach Anhang 2 Ziffer 2.2 der Betriebssicherheitsverordnung sind die Arbeitsmittel so bereitzustellen und zu benutzen, dass Gefährdungen für Beschäftigte durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen vermieden werden.Insbesondere muss gewährleistet sein, dass • Arbeitsmittel nicht für Arbeitsgänge und unter Bedingungen eingesetzt werden, für die sie entsprechend der Betriebsanleitung ...
Stand: 23.05.2017
Dialog: 13762
Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen der Hersteller von Arbeitsmitteln einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk ...
Stand: 25.05.2023
Dialog: 26596
, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt wurden, heranzuziehen.Für Maschinen, die nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst wurden, also vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie in Betrieb waren, sind insbesondere zur Beurteilung des Standes der Technik die Vorschriften der §§ 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. In diesen Vorschriften ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
. Insbesondere möchten wir auf die Empfehlung zur Betriebssicherheit 1114 (EmpfBS 1114) "Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" aufmerksam machen. Besonders hervorzuheben ist hier der Punkt 2.2 "Aufrechterhaltung der Sicherheit des Arbeitsmittels":"(1) Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42890
Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
müssen Sie bei der Benutzung des Traktors durch Arbeitnehmer die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung beachten. Hiernach ist nach der Änderung der Traktor durch eine befähigte Person dahin gehend zu prüfen, dass er weiterhin sicher betrieben werden kann und zum anderen sind die Arbeitnehmer anhand einer Betriebsanweisung in die sichere Benutzung zu unterweisen.Im weiteren ist auch zu beachten, dass die Verlegung ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18576
Produkte, an denen erhebliche Veränderungen vorgenommen wurden, können als neue Produkte angesehen werden. Sie müssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Maschinenrichtlinie - MRL - gilt dies auch bei der Herstellung für den Eigenbedarf. Ob eine Maschine wesentlich verändert ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
Altmaschinen, d.h. Maschinen, die vor 1993 letztmalig auf dem Markt bereitgestellt wurden, unterliegen nicht den Vorschriften der Maschinenrichtlinie resp. der Maschinenverordnung.Präzise Anforderungen an die Kennzeichnung sind für solche Maschinen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht enthalten. Es lässt sich allerdings aus den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung mitt ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 43449
Im Anhang 3 - Tabelle 1 der DGUV Information 209-036 "Bandsägewerke" findet sich eine Tabelle mit einer Zusammenstellung baujahrabhängiger Anforderungen an Bandsägen.Danach muss bei Blockbandsägen mit CE-Kennzeichnung mit zugänglichen Sägeblatt die gebremste Auslaufzeit weniger als 10 sec betragen, oder bei einer Hochlaufzeit von mehr als 10 sec kleiner als die Hochlaufzeit sein; max. 30 sec ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 11950
Ein Schaltschrank wird in der Regel ein Teil eines technischen Arbeitsmittels (zum Beispiel Maschine, Anlage, ...) oder seltener auch Teil eines Gebrauchsgegenstandes sein.Somit muss ein solcher neuer Schaltschrank, der für die Verwendung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom vorgesehen ist, beim Inverkehrbringen die Voraussetzungen der 1. ProdSV ...
Stand: 02.01.2024
Dialog: 30882
ist, im Einzelfall wäre hier die genaue Beauftragung zwischen Maschinenbesitzer und Softwareanbieter zu klären. Im Rahmen dieser Veränderung muss der Hersteller unter anderem ein entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27357
BetrSichV entspricht, d. h. sie muss mindestens den Anforderungen des § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln der BetrSichV genügen. Zudem ist die Maschine nach einem die Sicherheit beeinflussenden Umbau vor ihrer Wiederinbetriebnahme durch eine befähigte Person (TRBS 1203 "Befähigte Personen") gemäß § 10 BetrSichV auf ihren sicheren Zustand hin zu prüfen. ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
kraftbetrieben, sind bezogen auf die Anfrage u. a. die Ausführungen in Abschnitt 6 "Sicherung gegen mechanische Gefährdungen" zu beachten:"(1) Bei kraftbetätigten Türen und Toren muss eine wirksame Sicherung vor mechanischen Gefährdungen bis zu einer Höhe von 2,50 m über dem Fußboden oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vorhanden sein. Dies kann durch eine einzelne oder eine Kombination der folgenden ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 19186