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Wie ist es aus Sicht der Produktsicherheit zu bewerten, wenn die Steuerung einer verketteten Maschine so geändert wurde, dass jeder Mitarbeiter in WLAN-Reichweite diese steuern kann?

KomNet Dialog 27357

Stand: 30.08.2016

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit `alte` Arbeitsmittel / Nachrüstung

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Frage:

Bei einer Firma gab es einen schweren Unfall mit einer verketteten Maschine. Nicht ursächlich, aber ungewöhnlich ist dabei die Steuerung der Gesamtanlage per Handy-App. Ein "Softwareanbieter" hat den Inhalt des SteuerPC am Schaltschrank einfach per WLAN auf Netzwerkcomputern, Smartphones und Tabletts gebracht. Jeder Mitarbeiter (ca. 5 pro Schicht) in WLAN-Reichweite kann somit die Anlage steuern. Wie ist dies aus Sicht der Produktsicherheit zu bewerten?

Antwort:

Aus Sicht der Produktsicherheit handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine wesentliche Veränderung der verketteten Maschine. Eine wesentliche veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden. Hier ist anzunehmen, dass vermutlich der Softwareanbieter als Hersteller der veränderten Maschinen anzusehen ist, im Einzelfall wäre hier die genaue Beauftragung zwischen Maschinenbesitzer und Softwareanbieter zu klären. Im Rahmen dieser Veränderung muss der Hersteller unter anderem ein entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren durchführen.