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Nach dem Produktsicherheitsgesetz - Dachvorschrift für alle Produkte - ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, dera) geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennze ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42632
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er bzw. sein Produkt alle zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens für das Produkt in Europa geltenden Anforderungen aus den zutreffenden Richtlinien erfüllt. Das heißt, der spätere Betreiber ist hier (noch) nicht gefordert. Ersatzweise kann diese Aufgabe dem späteren Betreiber zufallen, wenn er die Maschine außerhalb der EU einkauft und ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
verbunden, so stellt dies keine unvollständige Maschine im Sinne von Artikel 2 Buchstabe g) der MRL dar.Bevor eine Maschine auf dem Markt bereitgestellt wird oder die Maschine in Betrieb genommen wird, muss die Maschine der 9. ProdSV i. V. m. der MRL entsprechen (CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung, etc.).Hinweis:Die für den Hersteller der Maschine zuständige Behörde sollte darüber ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
1) Der Anhang V der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bezeichnet beispielhaft Sicherheitsbauteile im Sinne Art. 2 c) der RL 2006/42/EG. Hierbei handelt es sich um Sicherheitsbauteile die gesondert, also ohne die Werkzeugmaschine, in den Verkehr gebracht werden.Bei den unter Nr. 6 Anhang V genannten Systemen handelt es sich um Geräte, die die von einer Maschine oder der von ihr verwendeten ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
nach Maschinenrichtlinie (MRL) handelt. Dabei muss es sich nach Artikel 2 a) um "eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen handeln, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind". Andererseits ...
Stand: 04.03.2013
Dialog: 18048
Die Maschinenverordnung (MaschV) definiert in § 2 "Begriffsbestimmungen" Ziffer 10. den Hersteller wie folgt: „Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick ...
Stand: 17.12.2013
Dialog: 20005
Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt:"Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:...10.Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person...."Weitere Erläuterungen finden sich in § 383 Ziffer 10 des "Leitfaden ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 3403
Lastaufnahmemittel fallen gemäß § 2 in den Geltungsbereich der Maschinenverordnung (9. Verordnung zum Geräte und Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV). Die Maschinenrichtlinie schließt auch für den Eigengebrauch hergestellte Produkte ein (9. ProdSV, § 2 Ziff.10). Somit muss für die genannten Lastaufnahmemittel entsprechend § 3 der Maschinenverordnung eine Konformitätserklärung ausgestellt ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 14264
Ein Sicherheitsbauteil ist gemäß Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eine Maschine. Dies bedeutet, dass alle formalen und technischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen sind. Diese Definition schließt aus, dass nur die Anforderungen an „unvollständige Maschinen“ erfüllt werden.Eine EG- Konformitätserklärung und eine Bedienungsanleitung ...
Stand: 03.04.2020
Dialog: 19011
-Konformitätserklärung„2. Alle Maschinenhersteller müssen Name und Anschrift der Person angeben, die zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist. Diese Person ist eine natürliche oder juristische Person, die in der EU ansässig ist und als Antwort auf ein begründetes Verlangen der Marküberwachungsbehörden eines der Mitgliedstaaten vom Hersteller mit der Zusammenstellung und Bereitstellung ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17641
Ein Produkt/eine Maschine gilt als verwendungsfertig, wenn es nur noch aufgestellt und angeschlossen werden braucht (§ 2 Nr. 27 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG). Eine Laser-Bearbeitungsstation ist bereits eine vollständige Maschine, wenn sie zur Inbetriebnahme nur noch an die Energie (auch Gasversorgung) des Kunden angeschlossen werden muss (vgl. EU-Leitfaden zur RL 2006/42/EG § 35). Insoweit ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Frage, wann mehrere (auch unvollständige) Maschinen eine sogenannte Gesamtheit von Maschinen sind, ein Interpretationspapier veröffentlicht. Diese Hilfestellung enthält ein aussagekräftiges Schaubild. Demnach sind mehrere zusammenhängende Maschinen dann als Gesamtheit zu betrachten, wenn sowohl ein produktions- als auch ein sicherheitstechnisch ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
…"Bei einer nicht angetriebenen Rollenbahn, bei der das Fördergut durch die Schwerkraft (Höhenunterschied) bewegt wird, wird der Rollenbahn die potentielle Energie über das Fördergut zugeführt. Damit fällt eine solche Schwerkraftrollenbahn unserer Auffassung nach unter die Maschinenrichtlinie.Frage 2:Im Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Bek. des BMAS vom 11.03.2015) wird folgende ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
Die Ansicht, dass die Laufkatze im vorliegenden Fall eine auswechselbare Ausrüstung sein soll, kann nicht geteilt werden. Gemäß § 2 Nr. 3 der 9. ProdSV (Maschinenverordnung) gilt: "eine auswechselbare Ausrüstung ist eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
-Kennzeichnung oder EG-Konformitätserklärung. 2. Wenn durch das Zusammenfügen der beiden Einheiten (CNC-Drehmaschine + Stangenladesystem) der Betrieb oder die Sicherheit des Stangenladesystems wesentlich beeinflusst wird oder dies eine wesentliche Veränderung der Gesamtheit nach sich zieht, kann davon ausgegangen werden, dass eine neue Gesamtheit von Maschinen entstanden ist, auf welche die Maschinenrichtlinie ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
ist. Da Poller nicht in Anhang IV der MRL aufgeführt sind, besteht für den Hersteller oder seinem Bevollmächtigten somit auch keine formale Verpflichtung Prüfungen gem. MRL durchzuführen.Hinweis: Beim Betrieb der Polleranlage können Prüfungen gem. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV erforderlich sein.2. Eine Polleranlage besteht aus mindestens einem Poller und einer dazugehörigen Steuerung. Diese ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
und Verpackungsmaschine als separate Maschinen zu beurteilen sind oder als eine Gesamtheit von Maschinen (als einzelne Maschine) gemäß Artikel 2 a) vierter Spiegelstrich der Richtlinie 2006/42 gelten. Auch hier bietet das frei erhältliche Interpretationspapier des BMAS zum Thema "Gesamtheit von Maschinen" Hilfestellung. Hätte die Förderanlage seinerzeit überhaupt ohne CE-Erklärung geliefert werden dürfen? Die EG ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43444
der Dokumentation nach Anhang V usw.) erforderlich ist.die nach der Risikobeurteilung ermittelten Schutzmaßnahmen durchzuführen sind.Die Dokumentationen der Einzelmaschinen sollten mit der durchgeführten Risikobewertung u.a. für eine Überprüfung durch die Überwachungsbehörden griffbereit aufbewahrt werden. Bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung sollte man berücksichtigen, dass es nach § 7 Abs. 2 ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438