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Es ist davon auszugehen, dass Sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - betrachten. Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit von Arbeitsmitteln finden sich im Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Der Begriff Arbeitsmittel ist hier allerdings nicht zu finden. Arbeitsmittel im Sinne des ProdSG werden unter dem Begriff "Produkte" behandelt. Im vorliegenden Fall find ...
Stand: 17.04.2013
Dialog: 18337
aus der Sicht des Arbeitsschutzrechts beantwortet. Immer mehr Produkte fallen aber auch unter das Bauproduktenrecht . Auch hier kann, beispielsweise nach der EU-Bauproduktenverordnung, eine CE-Kennzeichnung gefordert sein. Zudem können in einzelnen Bundesländern baurechtliche Bestimmungen vorliegen, durch die bestimmte Produkte (z. B. Regale) grundsätzlich als bauliche Anlage angesehen ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 10614
Fällt ein Produkt in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind vom Hersteller alle dort beschriebenen Vorgaben zu erfüllen. Gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe d) der Richtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43527
Das gesamte Produkt muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit teilt der Hersteller des Produktes (hier Lampe) mit, dass dieses Produkt den Vorgaben der Niederspannungsrichtlinie entspricht. Dies gilt auch, wenn andere Baueinheiten für sich selbst eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Für diese Baueinheiten übernehmen die jeweiligen Hersteller die Verantwortung. Für die gesamte Lampe ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 18296
Wir beantworten Ihre Anfrage aus der Sicht des Arbeitsschutzrechts wie folgt: Nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Rahmen ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 3040
oder die Inbetriebnahme von Maschinen regelt § 3 der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV).Dabei hat der Hersteller auch die Anforderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Anhang 1, Ziffer 1.5.9 -Vibrationen- zu beachten:„Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass Risiken durch Maschinenvibrationen insbesondere an der Quelle so weit gemindert ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 43796
Ein Typenschild ist für unvollständige Maschinen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht vorgeschrieben, sie sollten aber so gekennzeichnet sein, dass eine eindeutige Zuordnung zu der jeweiligen Montageanleitung und zur Einbauerklärung sowie zum Hersteller möglich ist.Begründung:Nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine „unvollständige Masch ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
haben.Der Hersteller der Gesamtmaschine muss die Einstufung im Rahmen der Risikobeurteilung vornehmen. Der Hersteller ermittelt die anzuwendenden Richtlinien und Verordnungen sowie Normen für die Gesamtmaschine.Der Hersteller muss in der EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Einhaltung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Übereinstimmung ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
Eine CE-Kennzeichnung darf nur dann vergeben werden, wenn eine Harmonisierungs-Richtlinie der EU dies explizit fordert. Diese Richtlinien sind national umzusetzen, wie z. B. in Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Für das von Ihnen genannte Produkt "Spanngurt zur Ladungssicherheit" existiert eine solche Verordnung nicht. Eine CE-Kennzeichnung darf daher auf diesem Produkt nicht ange ...
Stand: 20.10.2021
Dialog: 17711
konstruiert und gebaut, muss sie einen entsprechenden Hinweis tragen.Je nach Beschaffenheit müssen auf der Maschine ebenfalls alle für die Sicherheit bei der Verwendung wesentlichen Hinweise angebracht sein. Diese Hinweise unterliegen den Anforderungen der Nummer 1.7.1.Muss ein Maschinenteil während der Benutzung mit Hebezeugen gehandhabt werden, so ist sein Gewicht leserlich, dauerhaft und eindeutig ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 17548
Kommission mit der Leitlinie Nr. 9 vorgenommen wurde.Die Leitlinie ist zwar nicht verbindlich, spiegelt jedoch im Allgemeinen das generelle Konzept der Sachverständigengruppe für die Einstufung von Büchern wider.In der Leitlinie sind verschiedene Faktoren genannt, anhand derer der "Spielwert" eines Kinderbuches festgelegt wird. Demnach haben beispielsweise Bücher mit wenigen Seiten und einfachen Bildern ...
Stand: 15.06.2024
Dialog: 8336
Bei einem klassischen Folienmesser (Handmesser, keine automatische Schneidmaschine) ist nach unserer Auffassung eine CE- Kennzeichnung unzulässig. Bezogen auf Sicherheitshinweise ist § 3 Absatz 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zu berücksichtigen."(2) Ein Produkt darf, sofern es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer ...
Stand: 05.02.2022
Dialog: 43631
Ja! Für die gesamte Anlage muss der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter im Rahmen der Konformitätsverantwortung eine Konformitätserklärung erstellen und eine CE-Kennzeichnung anbringen.Dabei muss betrachtet werden, dass die einzelnen Maschinen produktionstechnisch, steuerungstechnisch und sicherheitstechnisch miteinander verbunden sind. Daher muss für die gesamte Anlage entsprechend Anhang ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 25578
Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 16390
Nein, die CE-Kennzeichnungen der Einbauteile werden nicht entfernt.Anforderungen zur CE-Kennzeichnung finden sich in Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Danach muss die Gesamtmaschine mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Der Hersteller der Maschine teilt dadurch mit, dass die Maschine ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42922
Voraussetzungen nicht vorliegen, können auch externe Dienstleistungen dafür in Anspruch genommen werden.Wenn die Maschine in der Anlage IV der Richtlinie 2006/42/EG genannt ist, muss ggf. eine Benannte Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren einbezogen werden. Die Regelungen dazu finden Sie in § 4 Abs. 3 und 4 der 9. ProdSV. ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
sich im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Neben diesen allgemeinen Grundsätzen können u. U. noch Besonderheiten, die in den speziellen Verordnungen bzw. Richtlinien, die der Hersteller bei der Herstellung des Produktes einhalten muss, festgelegt sein, wie z. B. in der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV), mit der die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001
. auch nur von Personen vorzunehmen, die entsprechende Fachkenntnis haben. Für ein Gesamtkonzept wie z. B. eine fertig konzipierte Küchenzeile ist eine CE-Kennzeichnung nicht notwendig. Verantwortlich für das sichere Funktionieren dieser gesamten Einheit ist der jeweilige Hersteller. In diesem Zusammenhang ist auf das Produkthaftungsgesetz hinzuweisen. Hat der Hersteller nicht alle notwendigen ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 18245
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine führ ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muss nach Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der Maschine selbst angebracht sein.Für Ketten, Seile und Gurte sind die ergänzenden Anforderungen an die Informationen und Kennzeichnung in Anhang I Nummer 4.3.1 zu beachten.Der § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823