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Muss für Folienmesser eine CE-Kennzeichnung angebracht werden oder sind Sicherheitshinweise auf der Verpackung ausreichend?

KomNet Dialog 43631

Stand: 05.02.2022

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Muss für Folienmesser eine CE-Kennzeichnung angebracht werden oder sind Sicherheitshinweise auf der Verpackung ausreichend?

Antwort:

Bei einem klassischen Folienmesser (Handmesser, keine automatische Schneidmaschine) ist nach unserer Auffassung eine CE- Kennzeichnung unzulässig. Bezogen auf Sicherheitshinweise ist § 3 Absatz 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zu berücksichtigen.

"(2) Ein Produkt darf, sofern es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen:

1.die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,

2.die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten verwendet wird,

3.die Aufmachung des Produkts, seine Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben oder Informationen,

4.die Gruppen von Verwendern, die bei der Verwendung des Produkts stärker gefährdet sind als andere.

Die Möglichkeit, einen höheren Sicherheitsgrad zu erreichen, oder die Verfügbarkeit anderer Produkte, die ein geringeres Risiko darstellen, ist kein ausreichender Grund, ein Produkt als gefährlich anzusehen."