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KomNet-Wissensdatenbank

Benötige ich für eine zusammengebaute Lampe, deren Einzelkomponenten bereits eine ce-Kennzeichnung haben, ebenfalls eine ce-Kennzeichnung?

KomNet Dialog 18296

Stand: 11.04.2019

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Ich bin Inhaber eines Möbelhandels in NRW. Zukünftig möchte ich auch Lampen in das Angebot aufnehmen. Genauer: ich möchte diese in Indonesien herstellen/zusammensetzen und an Einzelhaendler und direkt an Endkunden in Deutschland und der EU verkaufen. Bei den Lampen werde ich Kabel, Schalter, Lampensockel etc. verwenden, die bereits die CE-Kennzeichnung haben. (Dokumente etc. werde ich überprüfen). D.h. ich werde lediglich z.B. den Ständer und einen Lampenschirm fertigen und die eingekauften elektronischen Elemente mit den nicht-elektronischen Bauelementen kombinieren. Mein Frage: Benötige ich dann eine CE-Kennzeichnung für die fertige Lampe (d.h. ich muss Prüfungen durchführen, Gebrauchsanleitung erstellen etc.), oder reicht es, wenn ich CE-Kennzeichnungen für die elektronischen Einzelelemente vorweisen kann?

Antwort:

Das gesamte Produkt muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit teilt der Hersteller des Produktes (hier Lampe) mit, dass dieses Produkt den Vorgaben der Niederspannungsrichtlinie entspricht. Dies gilt auch, wenn andere Baueinheiten für sich selbst eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Für diese Baueinheiten übernehmen die jeweiligen Hersteller die Verantwortung. Für die gesamte Lampe übernehmen Sie als Hersteller die Konformitätsverantwortung.


Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des Konformtätsbewertungsverfahrens angebracht werden, um sicherzustellen, dass das Produkt allen Vorschriften der einschlägigen Richtlinien entspricht (Nr 7.3 Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien). Das einzige Konformitätsbewertungsverfahren der Niederspannungsrichtlinie ist die Interne Fertigungskontrolle nach Anhang IV der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie), die Sie selbst durchführen können.