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Sind serienmäßig hergestellte Möbel, in denen verwendungsfertige elektrische Geräte verbaut sind, elektrische Betriebsmittel und damit selbst CE-kennzeichnungspflichtig?

KomNet Dialog 18245

Stand: 28.11.2013

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Sind serienmäßig hergestellte Möbel (auch Kleinserien) elektrische Betriebsmittel im Sinne einer der EU- RL (MaschR, NspRL usw) und damit selbst CE- kennzeichnungspflichtig, wenn ausschließlich "verwendungsfertige Geräte" im Sinne des ProdSG in ihnen verbaut sind?

Antwort:

Die verwendungsfertigen Produkte (hier elektrische Betriebsmittel zum Einbau in Möbel) sind mit dem CE-Kennzeichen zu versehen.
Zu beachten sind beim Einbau die vom Hersteller vorgegebenen Einbauhinweise. Vor allem die Hinweise, welche die sicherheitsrelevanten Angaben betreffen (z. B. richtiger elektrischer Anschluss, Abstand zu brennbaren Oberflächen, Lüftung,…). Der Einbau ist i. d. R. auch nur von Personen vorzunehmen, die entsprechende Fachkenntnis haben.
Für ein Gesamtkonzept wie z. B. eine fertig konzipierte Küchenzeile ist eine CE-Kennzeichnung nicht notwendig. Verantwortlich für das sichere Funktionieren dieser gesamten Einheit ist der jeweilige Hersteller. In diesem Zusammenhang ist auf das Produkthaftungsgesetz hinzuweisen. Hat der Hersteller nicht alle notwendigen Fachkenntnisse, kann er eine sicherheitstechnische Prüfung der gesamten Einheit (z. B. Küchenzeile) von einer notifizierten Stelle vornehmen lassen (GS-Zeichen).

Hinweis:
Auch wenn die „Küchenzeile“ oder Ähnliches sicherheitstechnisch geprüft und in Ordnung ist, bleibt noch der Aufbau und die Umgebungsbedingungen vor Ort. Auf den ordnungsgemäßen Aufbau und Anschluss (z. B. Drehstromanschluss E-Herd) durch Personen mit der notwendigen Fachkenntnis ist zu achten.