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sind hier Regelungen zur Kennzeichnung von Regalen aufgeführt. An ortsfesten Regalen mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder einer Feldlast von mehr als 1.000 kg, an verfahrbaren Regalen und Schränken sowie an Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein: - Hersteller oder Einführer, - Typbezeichnung, - Baujahr ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 3040
aus der Sicht des Arbeitsschutzrechts beantwortet. Immer mehr Produkte fallen aber auch unter das Bauproduktenrecht . Auch hier kann, beispielsweise nach der EU-Bauproduktenverordnung, eine CE-Kennzeichnung gefordert sein. Zudem können in einzelnen Bundesländern baurechtliche Bestimmungen vorliegen, durch die bestimmte Produkte (z. B. Regale) grundsätzlich als bauliche Anlage angesehen ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 10614
Die Buchstaben CE stehen für „Conformité Européenne", was „Europäische Konformität" bedeutet. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Die CE-Kennzeichnung wird auch als „Reisepass" für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet.Die allgemeinen Grundsätze der CE-Kennzeichnung finden ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001
Nein, die CE-Kennzeichnungen der Einbauteile werden nicht entfernt.Anforderungen zur CE-Kennzeichnung finden sich in Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Danach muss die Gesamtmaschine mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Der Hersteller der Maschine teilt dadurch mit, dass die Maschine ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42922
Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder, wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Die CE-Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 Maschinenrichtlinie erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht ...
Stand: 19.02.2022
Dialog: 43639
Die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen einer Maschine nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu erfüllen.Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens an der Maschine angebracht werden.In Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind Anforderungen zur CE-Kennzeichnung ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
Im Prinzip ja, das kann mehrere Gründe haben:a) Die CE-Kennzeichnung erfolgt aufgrund anderer auf das Produkt anwendbarer Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen.b) Die CE-Kennzeichnung ist auf Komponenten der unvollständige Maschine angebracht (z. B. Elektrische Komponenten - aufgrund der Niederspannungsrichtlinie und/oder EMV Richtlinie) oder auf Sicherheitsbauteilen (z. B ...
Stand: 11.07.2014
Dialog: 21543
. a. eine behördliche Anerkennung zur Durchführung dieser Tätigkeiten benötigt. Eine CE-Kennzeichnung wird ausschließlich und nur vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten an ein Produkt angebracht, der damit bescheinigt, dass er die für dieses Produkt anzuwendenden europäischen Harmonisierungsvorschriften beim Entwurf/der Konstruktion und Fertigung eingehalten hat. Eine CE-Kennzeichnung muss und darf auch nur ...
Stand: 09.10.2014
Dialog: 21975
Es ist das in Anhang II der Verordnung 765/2008 dargestellte Logo zu verwenden. In Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung 765/2008 ist folgendes nachzulesen:"Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang II wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben, und wird auf keinem anderen Produkt angebracht."In Absatz 5 ist noch ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42503
Die Anforderungen zur Voraussetzung der CE-Kennzeichnung sind im § 7 des Produktsicherheitgesetzes - ProdSG - dargelegt:"§ 7 CE-Kennzeichnung (1) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang ...
Stand: 30.04.2015
Dialog: 23743
Das gesamte Produkt muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit teilt der Hersteller des Produktes (hier Lampe) mit, dass dieses Produkt den Vorgaben der Niederspannungsrichtlinie entspricht. Dies gilt auch, wenn andere Baueinheiten für sich selbst eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Für diese Baueinheiten übernehmen die jeweiligen Hersteller die Verantwortung. Für die gesamte Lampe ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 18296
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muss nach Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der Maschine selbst angebracht sein.Für Ketten, Seile und Gurte sind die ergänzenden Anforderungen an die Informationen und Kennzeichnung in Anhang I Nummer 4.3.1 zu beachten.Der § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
Zuordnung bitten wir eigenverantwortlich vorzunehmen.Hinweis:1.Eine CE-Kennzeichnung ist immer dann erforderlich und zulässig, wenn ein Produkt unter eine Rechtsvorschrift fällt, die eine solche Kennzeichnung fordert. Wird ein Arbeitsmittel nicht von einer Rechtsvorschriuft erfasst, welche eine CE-Kennzeichnung fordert, darf das CE-Kennezichen nicht angebracht werden!Das GS-Zeichen ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
Die CE-Kennzeichnung ist prinzipiell so auszuführen wie es im § 7 des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben ist. Wenn Größe, Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit richtig sind und auch eine Verwechselung mit anderen Zeichen nicht in Frage kommt, bleibt als formaler Mangel am Kennzeichen - wie von Ihnen angegeben - lediglich der zu lange Mittelstrich über. Welche Maßnahmen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13039
der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, § 40 "Manuell angetriebene Maschinen zum Heben von Lasten").Das bedeutet, dass handbetriebene Gabelhubwagen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein und eine Konformitätserklärung aufweisen müssen.Hinweis:Die Maschinenrichtlinie und der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie werden auf der Seite "Maschinen" des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angeboten. ...
Stand: 10.11.2021
Dialog: 17655
Fertig konfektionierte Verlängerungskabel benötigen eine CE-Kennzeichnung nach der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie). Einzeln in Verkehr gebrachte Haushaltssteckvorrichtungen (z.B. Stecker, Steckdosen für den häuslichen Gebrauch) sind allerdings von der Richtlinie ausgenommen.Auf den Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie weisen wir hin. ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 43591
Bei einem klassischen Folienmesser (Handmesser, keine automatische Schneidmaschine) ist nach unserer Auffassung eine CE- Kennzeichnung unzulässig. Bezogen auf Sicherheitshinweise ist § 3 Absatz 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zu berücksichtigen."(2) Ein Produkt darf, sofern es nicht Absatz 1 unterliegt, nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer ...
Stand: 05.02.2022
Dialog: 43631
Flipperautomaten erfüllen die Voraussetzungen des Art. 2 a) Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG), um als Maschine eingestuft zu werden. Sie sind demnach gemäß RL 2006/42/EG mit einem CE-Kennzeichen zu versehen.Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei diesem Produkt weder um ein Haushaltsgerät für den häuslichen Gebrauch im Sinne des Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe k noch um eine Einrichtung ...
Stand: 11.12.2020
Dialog: 42962
Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 16390
Bevollmächtigten, - Bezeichnung der Maschine, - CE-Kennzeichnung (siehe Anhang III), - Baureihen- oder Typbezeichnung, - gegebenenfalls Seriennummer, - Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde. Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr der Maschine vor- oder nachzudatieren. Ist die Maschine für den Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 17548