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Benötigen Schuko-Verlängerungskabel eine CE-Kennzeichnung und falls ja, auf Grundlage welcher EU-Richtlinie?

KomNet Dialog 43591

Stand: 01.03.2024

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Benötigen Schuko-Verlängerungskabel eine CE-Kennzeichnung und falls ja, auf Grundlage welcher EU-Richtlinie?

Antwort:

Fertig konfektionierte Verlängerungskabel benötigen eine CE-Kennzeichnung nach der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie). Einzeln in Verkehr gebrachte Haushaltssteckvorrichtungen sind allerdings von der Richtlinie ausgenommen.