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Benötigen Schuko-Verlängerungskabel eine CE-Kennzeichnung und falls ja, auf Grundlage welcher EU-Richtlinie?
KomNet Dialog 43591
Stand: 01.03.2024
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen
Frage:
Benötigen Schuko-Verlängerungskabel eine CE-Kennzeichnung und falls ja, auf Grundlage welcher EU-Richtlinie?
Antwort:
Fertig konfektionierte Verlängerungskabel benötigen eine CE-Kennzeichnung nach der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie). Einzeln in Verkehr gebrachte Haushaltssteckvorrichtungen (z.B. Stecker, Steckdosen für den häuslichen Gebrauch) sind allerdings von der Richtlinie ausgenommen.
Auf den Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie weisen wir hin.