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Dürfen Spannbänder aus Gummi mit einem CE-Zeichen versehen werden?

KomNet Dialog 23743

Stand: 30.04.2015

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Wir möchten auf die Verpackung von Spannbändern aus Gummi (TPE), die zur Befestigung von Gegenständen eingesetzt werden (z.B. im Haushalt, im Kofferraum eines Autos, im/am Boot) ein CE-Zeichen auf die Verpackung aufbringen. Ist das zulässig? Bei Spanngurten zur Ladungssicherung (aus Gewebe) gibt es keine entsprechende Verordnung, so dass es hier nicht zulässig ist. Bei unseren Gummibändern sind wir uns nicht sicher, wie die Lage aussieht.

Antwort:

Die Anforderungen zur Voraussetzung der CE-Kennzeichnung sind im § 7 des Produktsicherheitgesetzes - ProdSG - dargelegt:

"§ 7 CE-Kennzeichnung

(1) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30).

..."

Bei dem von Ihnen nachgefragten Verbraucherprodukt handelt es sich um ein Erzeugnis, welches dem § 3 Abs. 2 ProdSG zuzuordnen ist, dem sogenannten nicht harmonisierten Bereich. Diese Produkte dürfen nicht mit einem CE-Zeichen versehen werden.