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Was ist der Unterschied zwischen einer Bauartzulassung und einer CE-Kennzeichnung?

KomNet Dialog 21975

Stand: 09.10.2014

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Ich würde gerne wissen, wo der Unterschied in der Bauartzulassung und in der CE-Kennzeichnung liegt. Wann ist eine Bauartzulassung erforderlich? Wann ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich? Oder gabt es vor der Ce-Kennzeichnungspflicht nur die Bauartzulassung?

Antwort:

Eine Bauartzulassung für ein Produkt ist eine behördliche Genehmigung (Verwaltungsakt), dass das jeweilige Produkt in den Verkehr gebracht oder für einen bestimmten Einsatzweck verwendet werden darf. Dies setzt eine gesetzliche Regelung voraus, die die Verwendung/den Einsatz des jeweiligen Produkts generell verbietet und nur behördlich zugelassene Produkte benutzt bzw. eingesetzt werden dürfen. Ggf. kann auch je nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ein ansonsten erforderliches behördliches Zulassungs-/Genehmigungsverfahren vorweg genommen oder vereinfacht werden.

Sie meinten in Ihrer Fragestellung eventuell eine Baumusterprüfung.

Eine Baumusterprüfung wird von einer in der Regel privatwirtschaftlich organisierten Prüfstelle durchgeführt, die je nach Erfordernis u. a. eine behördliche Anerkennung zur Durchführung dieser Tätigkeiten benötigt.

Eine CE-Kennzeichnung wird ausschließlich und nur vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten an ein Produkt angebracht, der damit bescheinigt, dass er die für dieses Produkt anzuwendenden europäischen Harmonisierungsvorschriften beim Entwurf/der Konstruktion und Fertigung eingehalten hat. Eine CE-Kennzeichnung muss und darf auch nur an Produkten angebracht werden, wenn dies durch eine oder mehrere EU-Vorschriften/Richtlinien vorgeschrieben ist.

Je nach der für das jeweilige Produkt anzuwendenden EU-Richtlinie(n) sind hierzu die jeweils vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren vom Hersteller durchzuführen.

Diese Konformitätsbewertungsverfahren sehen ja nach Produkt, den davon ausgehenden Gefahren und auch der Zielsetzung der jeweiligen EU-Harmonisierungsvorschrift ganz unterschiedliche Verfahrensweisen vor, die der Hersteller beachten muss. Sie reichen von Regelungen, wonach der Hersteller allein in eigener Verantwortung die Einhaltung der EU-Bestimmungen gewährleistet bis hin zu Regelungen, die vorschreiben, dass eine sog. "benannte Stelle" (eine bei der EU-Kommission gemeldete, für die jeweiligen Prüfaufgaben behördlich anerkannte Prüfstelle) eine Baumusterprüfung durchführt und auch das QS-System des Herstellers bzw. die fertigen Produkte überwacht.

Eine von einer benannten Stelle ausgestellte EU-Baumusterprüfbescheinigung ersetzt nicht die Konformitätserklärung, die genauso wie die die Anbringung der CE-Kennzeichnung immer nur vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten auszustellen bzw. anzubringen ist.