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Muss das CE-Logo auf einem Typenschild für einen Motor zwingend so dargestellt werden, wie es in der Verordnung 765/2008 Anhang II dargestellt wird?

KomNet Dialog 42503

Stand: 04.12.2018

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Muss das CE-Logo auf einem Typenschild für einen Motor zwingend so dargestellt werden, wie es in der Verordnung 765/2008 Anhang II dargestellt wird, oder kann man die Buchstaben CE verwenden.

Antwort:

Es ist das in Anhang II der Verordnung 765/2008 dargestellte Logo zu verwenden. In Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung 765/2008 ist folgendes nachzulesen:


"Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang II wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben, und wird auf keinem anderen Produkt angebracht."


In Absatz 5 ist noch folgendes nachzuelsen:


"Das Anbringen von Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann, ist untersagt. Jede andere Kennzeichnung darf auf Produkten angebracht werden, sofern sie Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Bedeutung der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt."