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Ihr Betrieb allerdings gewerblicher Betreiber sein, muss unterschieden werden, ob die Bereitstellung der Maschinen in der Vergangenheit stattgefunden hat und diese bereits in Ihrem Betrieb im Einsatz sind oder nicht.Generell muss ein Arbeitgeber gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
durchgeführt wurden; e) die EG-Konformitätserklärung ausgestellt wurde und der Maschine beiliegt; f) die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 MRL angebracht wurde. Anmerkung: Nach § 5 Betriebssicherheitsverordnung darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 23293
auch „in Eigenregie“ hergestellte Maschinen unter die 9. ProdSV.Weiterhin wird in § 5 Abs. 3 BetrSichV ergänzt, dass die für eigene Zwecke selbst hergestellten Arbeitsmittel nicht den formalen Anforderungen dieser Richtlinien entsprechen müssen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt. Dies bedeutet, dass formale Anforderungen wie zum Beispiel die CE-Kennzeichnung ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
Es ist davon auszugehen, dass Sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - betrachten. Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit von Arbeitsmitteln finden sich im Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Der Begriff Arbeitsmittel ist hier allerdings nicht zu finden. Arbeitsmittel im Sinne des ProdSG werden unter dem Begriff "Produkte" behandelt. Im vorliegenden Fall ...
Stand: 17.04.2013
Dialog: 18337
Eine Bauartzulassung für ein Produkt ist eine behördliche Genehmigung (Verwaltungsakt), dass das jeweilige Produkt in den Verkehr gebracht oder für einen bestimmten Einsatzweck verwendet werden darf. Dies setzt eine gesetzliche Regelung voraus, die die Verwendung/den Einsatz des jeweiligen Produkts generell verbietet und nur behördlich zugelassene Produkte benutzt bzw. eingesetzt werden dürfen. Gg ...
Stand: 09.10.2014
Dialog: 21975
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse:a. Maschinen;b. auswechselbare Ausrüstungen;c. Sicherheitsbauteile;d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden in den Erläuterungen und FAQ der BAuA verdeutlicht ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
Hierzu lässt sich unter dem Punkt 5 der DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen" folgendes nachlesen:"Um dem Anwender die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z. B. mit „K1“ oder „K2“, entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer d ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42390
Das Interpretationspapier zum Thema „Gesamtheit von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Interpretation der Begriffsbestimmung „Gesamtheit von Maschinen" gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und beschreibt anhand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt.Nach ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690
Ein Typenschild ist für unvollständige Maschinen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht vorgeschrieben, sie sollten aber so gekennzeichnet sein, dass eine eindeutige Zuordnung zu der jeweiligen Montageanleitung und zur Einbauerklärung sowie zum Hersteller möglich ist.Begründung:Nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine „unvollständige ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197
Fällt ein Produkt in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind vom Hersteller alle dort beschriebenen Vorgaben zu erfüllen. Gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe d) der Richtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43527
Die Anforderungen an die Kennzeichnung (Typenschild) von Maschinen ergibt sich aus Anhang I Nummer 1.7.3. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie):"1.7.3. Kennzeichnung der Maschinen Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein: - Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 17548
Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;"Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen für ForschungszweckeDer Ausschluss gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h wurde ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545
Nach Artikel 2 Buchstabe a fünfter Spiegelstrich "Begriffsbestimmungen" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist u. a. eine Maschine "eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist". Das heißt ...
Stand: 10.11.2021
Dialog: 17655
Im Prinzip ja, das kann mehrere Gründe haben:a) Die CE-Kennzeichnung erfolgt aufgrund anderer auf das Produkt anwendbarer Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen.b) Die CE-Kennzeichnung ist auf Komponenten der unvollständige Maschine angebracht (z. B. Elektrische Komponenten - aufgrund der Niederspannungsrichtlinie und/oder EMV Richtlinie) oder auf Sicherheitsbauteilen (z. B ...
Stand: 11.07.2014
Dialog: 21543
Die Hersteller von Maschinen sind verpflichtet, im Rahmen der EU-Maschinenrichtlinie bzw. der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung), in der Betriebsanleitung Angaben zum Schwingungskennwert einer Maschine zu machen. Dieser Wert ist jedoch nicht gleichzusetzen mit Grenzwerten (Tages-Vibrationsexpositionswerte) aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 43796
Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder, wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Die CE-Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 Maschinenrichtlinie erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht ...
Stand: 19.02.2022
Dialog: 43639
Das von Ihnen beschriebene Härtemessgerät für Zucker ist eine Maschine i.S. Maschinenrichtlinie. Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" i. V. mit Artikel 2 "Begriffsbestimmungen" der MRL bezeichnet der Ausdruck "Maschine" u. A.:eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 11479
In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659