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Was kann ich machen, wenn die Maschine zu klein ist, um die Kennzeichnung anzubringen?

KomNet Dialog 43659

Stand: 06.04.2022

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Die Maschinenrichtlinie gibt für die Kennzeichnung von Maschinen verschiedene Angaben vor, die ein Hersteller machen muss: Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein: - Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten, - Bezeichnung der Maschine, - CE-Kennzeichnung (siehe Anhang III), - Baureihen- oder Typbezeichnung, - gegebenenfalls Seriennummer, - Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde. Was kann ich aber machen, wenn die Maschine zu klein ist, um diese Kennzeichnung aufzubringen? Ist es zulässig, die Kennzeichnungen auf einem Dokument beizufügen?

Antwort:

In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:

"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt wird (wobei gewährleistet sein muss, dass das einwandfreie Funktionieren der Maschine nicht beeinträchtigt wird)."