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Wie sind verkettetete Einzelmaschinen zu kennzeichnen? Wo sind die Dokumente aufzubewahren?
KomNet Dialog 5690
Stand: 04.06.2007
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ein Anlagenbauer verkettet mehrere Einzelmaschinen. Diese sind nach dem Interpretationspapier und der durchgeführten Gefahrenanalyse auch sicherheitstechnisch miteinander verknüpft/verkettet. Müssen die CE-Kennzeichen der Einzelmaschinen entfernt werden und darf nur die CE-Kennzeichung (nach 98/37) des Anlagenbauers vor dem Inverkehrbringen vorhanden sein? Müssen die CE-Erklärungen der Einzelmaschinen nur beim Anlagenbauer archiviert werden oder müssen sie dem Kunden neben der eigenen CE-Erklärung zur Verfügung gestellt werden? Dürfen die CE-Kennzeichen nach anderen Richtlinien (Niederspannung, Druckbehälter etc.) dranbleiben?
Antwort:
Er erstellt die technische Dokumentation für die Gesamtanlage mit der Gesamtrisikoanalyse und bewahrt sie mind. 10 Jahre auf.
Zusätzlich verfasst er eine Betriebsanleitung für die Gesamtanlage und fügt der Gesamtanlage eine Konformitätserklärung bei, aus der hervorgeht, dass sie sich auf die gesamte Anlage bezieht.
An einer repräsentativen Stelle der Gesamtanlage (z.B. zentrale Steuerkonsole) bringt er die CE-Kennzeichnung an.
Die Konformitätserklärungen der Einzelmaschinen kann er seiner Technischen Dokumentation beifügen. Für den Betreiber sind sie nicht notwendig.
Der Anlagenbauer wird nicht zum Hersteller der Einzelmaschinen oder der eingebauten Druckbehälter. Die Hersteller dieser Komponenten bleiben die Hersteller. Die CE-Kennzeichnungen der Komponenten werden demnach nicht entfernt.