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Das Interpretationspapier zum Thema „Gesamtheit von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Interpretation der Begriffsbestimmung „Gesamtheit von Maschinen" gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und beschreibt anhand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt.Nach ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690
Ja, sie müssen auf dem Prüfstand eine CE-Kennzeichnung nach der zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Maschinenrichtlinie anbringen. Begründung: Im Artikel 2 Buchstabe a) der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist eine Maschine definiert als eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 23293
Das von Ihnen beschriebene Härtemessgerät für Zucker ist eine Maschine i.S. Maschinenrichtlinie. Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" i. V. mit Artikel 2 "Begriffsbestimmungen" der MRL bezeichnet der Ausdruck "Maschine" u. A.:eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 11479
Nach Artikel 2 Buchstabe a fünfter Spiegelstrich "Begriffsbestimmungen" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist u. a. eine Maschine "eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist". Das heißt ...
Stand: 10.11.2021
Dialog: 17655
Ja! Für die gesamte Anlage muss der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter im Rahmen der Konformitätsverantwortung eine Konformitätserklärung erstellen und eine CE-Kennzeichnung anbringen.Dabei muss betrachtet werden, dass die einzelnen Maschinen produktionstechnisch, steuerungstechnisch und sicherheitstechnisch miteinander verbunden sind. Daher muss für die gesamte Anlage entsprechend Anhang ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 25578
:"- eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;"Ein Palettenregal erfüllt demzufolge nicht die Definition als Erzeugnis oder Maschine im Sinne ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 10614
Maschine" eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine im Sinne ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197
Fällt ein Produkt in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind vom Hersteller alle dort beschriebenen Vorgaben zu erfüllen. Gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe d) der Richtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43527
Die Anforderungen an die Kennzeichnung (Typenschild) von Maschinen ergibt sich aus Anhang I Nummer 1.7.3. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie):"1.7.3. Kennzeichnung der Maschinen Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein: - Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 17548
Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;"Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen für ForschungszweckeDer Ausschluss gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h wurde ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545
auch „in Eigenregie“ hergestellte Maschinen unter die 9. ProdSV.Weiterhin wird in § 5 Abs. 3 BetrSichV ergänzt, dass die für eigene Zwecke selbst hergestellten Arbeitsmittel nicht den formalen Anforderungen dieser Richtlinien entsprechen müssen, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt. Dies bedeutet, dass formale Anforderungen wie zum Beispiel die CE-Kennzeichnung ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
Im Prinzip ja, das kann mehrere Gründe haben:a) Die CE-Kennzeichnung erfolgt aufgrund anderer auf das Produkt anwendbarer Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen.b) Die CE-Kennzeichnung ist auf Komponenten der unvollständige Maschine angebracht (z. B. Elektrische Komponenten - aufgrund der Niederspannungsrichtlinie und/oder EMV Richtlinie) oder auf Sicherheitsbauteilen (z. B ...
Stand: 11.07.2014
Dialog: 21543
Die Hersteller von Maschinen sind verpflichtet, im Rahmen der EU-Maschinenrichtlinie bzw. der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung), in der Betriebsanleitung Angaben zum Schwingungskennwert einer Maschine zu machen. Dieser Wert ist jedoch nicht gleichzusetzen mit Grenzwerten (Tages-Vibrationsexpositionswerte) aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 43796
Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder, wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Die CE-Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 Maschinenrichtlinie erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht ...
Stand: 19.02.2022
Dialog: 43639
Sie die entsprechenden Produkte (von denen wir annehmen, dass es sich um Maschinen im Sinne der Maschinenverordnung handelt) nicht auf dem Markt bereitstellen [entgeltlich oder unentgeltlich abgeben], da Sie wissen, dass die Maschinen (zumindest die CE-Kennzeichnung betreffend) nicht den anwendbaren Rechtsvorschriften entsprechen.Wenn der Lieferant nun nicht mehr existiert und eventuelle Konformitätsnachweise ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muss nach Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der Maschine selbst angebracht sein.Für Ketten, Seile und Gurte sind die ergänzenden Anforderungen an die Informationen und Kennzeichnung in Anhang I Nummer 4.3.1 zu beachten.Der § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
Nein, die CE-Kennzeichnungen der Einbauteile werden nicht entfernt.Anforderungen zur CE-Kennzeichnung finden sich in Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Danach muss die Gesamtmaschine mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Der Hersteller der Maschine teilt dadurch mit, dass die Maschine ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42922