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Das Interpretationspapier zum Thema „Gesamtheit von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Interpretation der Begriffsbestimmung „Gesamtheit von Maschinen" gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und beschreibt anhand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt.Nach ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690
Ja, vor Inkrafttreten der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG war es zwingend notwendig, dass die Niederspannungsrichtlinie in der Konformitätserklärung angegeben wurde. ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42218
wird (Artikel 2i "Begriffsbestimmungen" MRL).Sie als Hersteller und Betreiber des Härtemessgerätes müssen vor der Inbetriebnahme der Maschinesicherstellen, dass die Maschine den in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht,sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 11479
Die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen einer Maschine nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu erfüllen.Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens an der Maschine angebracht werden.In Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind Anforderungen zur CE-Kennzeichnung ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
Flipperautomaten erfüllen die Voraussetzungen des Art. 2 a) Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG), um als Maschine eingestuft zu werden. Sie sind demnach gemäß RL 2006/42/EG mit einem CE-Kennzeichen zu versehen.Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei diesem Produkt weder um ein Haushaltsgerät für den häuslichen Gebrauch im Sinne des Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe k noch um eine Einrichtung ...
Stand: 11.12.2020
Dialog: 42962
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den geschilderten Zusatzgewichten nicht um Anbaugeräte, die als "auswechselbare Ausrüstungen" unter die Maschinenrichtlinie - MRL - fallen. Bei einer "auswechselbaren Ausrüstung" gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2b) handelt es sich um eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173
Lastkraftwagen für den öffentlichen Straßenverkehr sind von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. der Maschinenverordnung (9.ProdSV) ausgenommen. Eine entsprechende EG-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie kann somit auch nicht ausgestellt werden. Für Lastkraftwagen ist allerdings eine Typgenehmigung erforderlich. Zuständige Behörde ist das Kraftfahrbundesamt (KBA). https://www.kba.de ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43686
müssen zusammen mit einer EG-Konformitätserklärung geliefert werden und müssen die CE-Kennzeichnung tragen.Nähere Informationen dazu finden sich unter § 41 ff. des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. ...
Stand: 26.11.2020
Dialog: 43185
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG [pdf] gilt für Produkte, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden (nachstehend "Spielzeuge" genannt).Folgende Spielzeuge fallen generell nicht unter diese Richtlinie (Art. 2 Abs. 2):- Spielplatzgeräte zur öffentlichen Nutzung- Spielautomaten, ob münzbetrieben ...
Stand: 07.05.2012
Dialog: 16161
„Spielplatzgeräte für die öffentliche Nutzung“ fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeugrichtlinie). Ob ein Spielgerät in den Anwendungsbereich z. B. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) oder der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) fallen kann, ist ggf. zu prüfen und kann zur CE- Kennzeichnung mit allen Konsequenzen führen. In jedem Fall ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 25002
Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten (hier die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, umgesetzt durch die 9. ProdSV). Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. In diesem Sinne fallen ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
Fällt ein Produkt in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind vom Hersteller alle dort beschriebenen Vorgaben zu erfüllen. Gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe d) der Richtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43527
Nein, die CE-Kennzeichnungen der Einbauteile werden nicht entfernt.Anforderungen zur CE-Kennzeichnung finden sich in Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Danach muss die Gesamtmaschine mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Der Hersteller der Maschine teilt dadurch mit, dass die Maschine ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42922
Nach Artikel 2 Buchstabe a fünfter Spiegelstrich "Begriffsbestimmungen" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist u. a. eine Maschine "eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist". Das heißt ...
Stand: 10.11.2021
Dialog: 17655
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muss nach Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der Maschine selbst angebracht sein.Für Ketten, Seile und Gurte sind die ergänzenden Anforderungen an die Informationen und Kennzeichnung in Anhang I Nummer 4.3.1 zu beachten.Der § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
oder die Inbetriebnahme von Maschinen regelt § 3 der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV).Dabei hat der Hersteller auch die Anforderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Anhang 1, Ziffer 1.5.9 -Vibrationen- zu beachten:„Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass Risiken durch Maschinenvibrationen insbesondere an der Quelle so weit gemindert ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 43796
In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659
I Nr. 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) auch eine Risikobeurteilung erstellt werden. Entsprechend dem Ergebnis der Risikobeurteilung muss geprüft werden, ob noch weitere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 25578
Ein Typenschild ist für unvollständige Maschinen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht vorgeschrieben, sie sollten aber so gekennzeichnet sein, dass eine eindeutige Zuordnung zu der jeweiligen Montageanleitung und zur Einbauerklärung sowie zum Hersteller möglich ist.Begründung:Nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine „unvollständige ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
Die Anforderungen an die Kennzeichnung (Typenschild) von Maschinen ergibt sich aus Anhang I Nummer 1.7.3. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie):"1.7.3. Kennzeichnung der Maschinen Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein: - Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 17548