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werden. --> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 3. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher und eine ausreichende Risikominderung kann nicht durch einfache Schutzeinrichtungen erreicht werden. --> Es liegt eine wesentliche Veränderung vor. Die wesentlich veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt! Anmerkung: Der Hersteller hat sich aufgrund ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um eine "wesentliche Veränderung" handelt.Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) handelt ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
auf seine sicherheitsrelevante Auswirkung zu untersuchen. Die vorhandene Risikobeurteilung wird somit ergänzt! Weiterhin ist zu prüfen, ob die vorgesehene Veränderung wesentlich im Sinne der MRL ist. Maschinen, die wesentlich verändert wurden, werden wie neue Maschinen behandelt. (siehe hierzu das Interpretationspapier des BMAS zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen“). ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
Unter § 383 „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich folgender Abschnitt:„Bei Herstellern, die in der EU ansässig sind, kann es sich bei der zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigten Person um den Hersteller selbst, seinen Bevollmächtigten, einen Ansprechpartner aus den Reihen der Mitarbeiter des Herstellers (der mit dem Unterzeichner ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 27688
Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen bei be ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446
. Somit ist es erforderlich, dass ein Hersteller für die Lüftungsanlage die Konformität mit der RL 2006/42/EG erklärt.Ergänzend einige Erläuterungen zur „Maschinen-Anlage“:Für die „Maschinenanlage“ ist die Begriffsbestimmung in der 9.ProdSV nach § 2 Nr. 2 d) zu berücksichtigen:„eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Buchstaben a bis c oder von unvollständigen Maschinen nach Nummer 8, die, damit ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43476
Windenergieanlagen (WEA) sind Maschinen im Sinne der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV) in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Der Zeitpunkt des Inverkehrbringens der WEA durch den Hersteller ist dafür ausschlaggebend, ab wann alle Pflichten nach der 9. ProdSV durch diesen erfüllt sein müssen. Vorstellbar wäre sowohl, dass der Hersteller die WEA „ab Werk ...
Stand: 29.09.2020
Dialog: 43297
, dass die Messeinheit für eine eigene Maschine vorgesehen ist, d. h. dass keine Abgabe (z. B. Verkauf) stattfindet. Dies bedeutet, dass die Regularien der 9.ProdSV hier aufgrund der v. g. Erläuterungen gar nicht erst zur Anwendung kommen. Jedoch bedeutet der Einbau in die vorhandene Maschine eine Veränderung eben dieser Maschine. Hier ist zu beurteilen, ob es sich um eine sog. „wesentliche Veränderung“ handelt ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Gemäß Art. 2 RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) fällt zwar eine Gesamtheit von verbundenen Teilen, von denen mindestens eins beweglich ist, und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind - auch wenn deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist - in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. Der Absenkkeil dient aber im wesentlichen nur dazu, schwere Traggerüste ...
Stand: 13.02.2014
Dialog: 20382
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition "auswechselbare Ausrüstung" siehe Artikel 2 b) der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)) und es wurde dann richtigerweise als "unvollständige Maschine" mit einer Einbauerklärung nach der Maschi ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 42698
den „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht.Vorausgesetzt, das hier in Frage stehende Produkt fällt in den Anwendungsbereich der 9. ProdSV, gilt Folgendes:Gemäß § 3 Abs. 1 der 9. ProdSV darf der Hersteller [...] Maschinen nur in den Verkehr bringen [...], wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
)) so sind diese umzusetzen. Andererseits sind Änderungen der Maschinienrichtlinie nicht umzusetzen, wenn die im Betrieb befindliche Anlage nicht wesentlich geändert wird. ...
Stand: 29.05.2014
Dialog: 21226
. auch durch einen anderen Hersteller nachgerüstet wurde. Hierbei wäre dann der ursprüngliche Laborabzug wahrscheinlich keine Maschine, der separat gelieferte elektrische Frontschieber allerdings schon.Es ist daher im Einzelfall immer zu prüfen, was durch den Hersteller als "das Produkt" definiert und geliefert worden ist bzw. was als zu einer Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie zugehörig zu betrachten ist (z.B ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 15821
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
Grundsätzlich ist es unter anderem für eine Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich, dass Maschinen dem Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen" entsprechen. Dies macht der Hersteller der Maschine im Rahmen der Risikobewertung und der daraus resultierenden technischen Lösungen.Für elektorhydraulische ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43470
3-D-Drucker und komplette Bausätze dafür sind Maschinen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie (MRL), denn sie bestehen aus mehreren miteinander verbundenen Teilen, von denen mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Funktion zusammengefügt sind. Sie haben ein Antriebssystem, das nicht die unmittelbare menschliche oder tierische Kraft ist.3-D-Drucker oder ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42990
) und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind (Prüfung).Sie erfüllt somit den Begriff „Maschine“: gemäß Artikel 2 der MRL. Die MRL ist auf diese Prüfeinrichtung anwendbar. Das Unternehmen ist „ Hersteller“ im Sinne des Artikel 2 i) (eine „natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine … konstruiert und/oder baut).Die Prüfeinrichtung wird zwar nicht vermarktet ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
überprüfen.Wie im Einzelfall der Hersteller der Maschinen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt, ist im Rahmen der Risikobeurteilung festzulegen. Dabei können natürlich auch Anforderungen aus anderen Rechtgebieten herangezogen werden. ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 42249
zu bezeichnen, so dass diese Ausnahme auf elektrisch höhenverstellbare Tische nicht anzuwenden ist.Hinweis:Mit der Konformitätserklärung gibt der Hersteller an, dass alle anwendbaren EU-Richtlinien und EU-Verordnungen erfüllt werden. Der Anhang I Nummer 1.5.1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist zu beachten. Die Konformitätserklärung wird ausschließlich nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgestellt ...
Stand: 06.07.2023
Dialog: 13950