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KomNet-Wissensdatenbank

In welcher Sprache (Englisch oder Deutsch) muss oder kann der Funktionsplan einer Anlage mit SPS-Steuerung geschrieben werden?

KomNet Dialog 25212

Stand: 06.11.2015

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Ein amerikanisches Unternehmen liefert eine Anlage mit einer SPS-Steuerung. In welcher Sprache (Englisch oder Deutsch) muß oder kann z.B. der Funktionsplan im Programm geschrieben werden? Wie sieht es aus, wenn die Programmierung eine abgeschlossene sicherheitsrelevante Steuerungskomponente beinhaltet, die für den Betreiber nicht zugänglich ist, da ein Zugriff für den Betrieb bzw. die Instandhaltung durch den Betreiber nicht erforderlich ist. Der Zugang zum Programm ist durch den Hersteller/Lieferanten durch ein Passwort geschützt.

Antwort:

Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Beschreibungen und Erläuterungen enthalten.

Funktionspläne, enthalten ggf. die Ablaufsteuerungen und Funktionsdiagramme, dessen Bestandteil auch die sicherheitsrelevanten Steuerungen sein können.

Sind die Funktionspläne für den sicheren Betrieb (dies betrifft auch die Instandsetzung) der Maschine notwendig, sind sie Bestandteil der Betriebsanleitung und somit in deutscher Sprache abzufassen. Ob der Funktionsplan digital oder in Papierform vorliegt ist nicht von Bedeutung.

Sind hingegen Funktionspläne Bestandteil der Programmierung und ist vom Hersteller nicht vorgesehen, dass Betreiber in die Programmierung eingreifen, so ist die Sprache der Funktionspläne ohne Bedeutung. Die Sprache kann demnach auch Englisch sein.