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Dürfen elektrohydraulische Scheren-Hubwagen mit einer Fernbedienung für die Hebe- und Senkfunktion betrieben werden? Ist das mit der Maschinenrichtlinie konform?

KomNet Dialog 43470

Stand: 19.02.2021

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Dürfen elektrohydraulische Scheren-Hubwagen mit einer Fernbedienung für die Hebe- und Senkfunktion betrieben werden? Ist das mit der Maschinenrichtlinie konform?

Antwort:

Grundsätzlich ist es unter anderem für eine Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich, dass Maschinen dem Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen" entsprechen. Dies macht der Hersteller der Maschine im Rahmen der Risikobewertung und der daraus resultierenden technischen Lösungen.


Für elektorhydraulische Scheren-Hubwagen, welche mit einer Fernbedienung gesteuert werden,ergeben sich u. a. folgende Punkte, des Anhang I, die im Vergleich zur Bedienung am Lenkarm genauer betrachtet werden müssen:

  • 1.1.7. Bedienungsplätze
  • Hier entstehen neue Risiken durch die freie Wahl des Bedienplatzes, z.B. sollte etas vom Hubwagen fallen, oder der Hubwagen umkippen.
  • 1.2. Steuerungen und Befehlseinrichtungen
  • Hier muss u.a. die funktionale Sicherheit der Steuerung betrachtet werden, sowie z.B. die Zuverlässigkeit der Kommunikation zwischen Maschine und Fernbedienung.


Ausführlichere Informationen finden sich auch auf der Hompage der DGUV. Hier wurde eine Themenseite eingerichtet, auf der das Thema Steuerung von Maschinen mit Fernbedienung, insbesondere Smartphones, behandelt wird:

https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/arbeiten-4.0/industrie-4.0/sicher-mit-tablet-und-smartphone/index.jsp