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Fallen elektrisch betriebene höhenverstellbare Tische in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtline bzw. Maschinenverordnung?

KomNet Dialog 13950

Stand: 06.07.2023

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Fallen elektrisch betriebene höhenverstellbare Tische in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtline bzw. Maschinenverordnung?

Antwort:

Der Begriff der Maschine ist nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen" Buchstabe a der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wie folgt definiert:

„[...]

a) „Maschine“

- eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;

- eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;

- eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Gedankenstrichs, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;

- eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen Maschinen im Sinne des Buchstabens g, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren;

- eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist;"


Die nationale Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfolgt über das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Maschinenverordnung - 9. ProdSV.

Dementsprechend finden die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Maschinenverordnung Anwendung auf die in der Frage genannten elektrisch betriebenen höhenverstellbaren Tische.


Anmerkung:

Auf der folgenden Seite der BAuA wird erläutert, dass u. a. gewöhnliche Büromaschinen vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgeschlossen sind (vgl. Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe k der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG).

Ein elektrisch höhenverstellbarer Tisch ist aber nicht als gewöhnliche Büromaschine zu bezeichnen, so dass diese Ausnahme auf elektrisch höhenverstellbare Tische nicht anzuwenden ist.


Hinweis:

Mit der Konformitätserklärung gibt der Hersteller an, dass alle anwendbaren EU-Richtlinien und EU-Verordnungen erfüllt werden. 

Der Anhang I Nummer 1.5.1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist zu beachten. 

Die Konformitätserklärung wird ausschließlich nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgestellt. Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU darf somit in der Konformitätserklärung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht mehr genannt werden.


Auf den DGUV Grundsatz 315-410 „Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland" und DGUV Grundsatz 315-411 „Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze – Anforderung an Produkte" weisen wir hin.